Klimaschutzstiftung: Vorstand der Klimastiftung MV tritt ab – Neustart geplant

Schon fast drei Jahre dauert der Streit um den Fortbestand der Klimastiftung MV an. Laut Rechtsgutachten ist die von vielen gewünschte Auflösung nicht möglich. Nun zeichnet sich ein Neuanfang ab.

Mit ihrem Rücktritt vom Vorstand der umstrittenen Klimaschutzstiftung MV haben Werner Kuhn und Katja Enderlein den Weg für einen Neustart geebnet. Die Rücktritte wurden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur heute schriftlich bei der Landesregierung eingereicht. 

Der frühere Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hatte schon im Mai den Vorsitz an Kuhn abgegeben, nachdem ein weiteres Gutachten seine Auffassung bestätigt hatte, dass die Stiftung nach geltendem Recht nicht aufgelöst werden kann.

Gegründet worden war sie Anfang 2021 auf Betreiben der Landesregierung, in erster Linie, um die Ostsee-Erdgasleitung Nord Stream 2 fertigstellen zu können. Sanktionsdrohungen aus den USA hatten Baufirmen und Ausrüster bewogen, sich aus dem Milliardenprojekt zurückzuziehen. Das insbesondere von Polen heftig kritisierte Engagement des Landes erlosch aber mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022. Doch scheiterten alle Versuche, die mit Geld aus Russland finanzierte Stiftung aufzulösen. Der Landtag forderte im März die Regierung schließlich auf, diese in die Zivilgesellschaft zu überführen. 

Kabinett befasst sich mit Zukunft der Stiftung

Dem Vernehmen nach wird sich das Kabinett von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auf seiner Sitzung am Dienstag mit der Zukunft der Stiftung befassen und möglicherweise auch einen neuen Vorstand benennen. Das Land als Stifter hatte für den Grundstock 200.000 Euro eingebracht, will sich nun aber vollständig aus der Stiftung zurückziehen. Die Nord Stream 2 AG, ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, hatte 20 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Geld sollten Umweltprojekte finanziert werden.

Laut aktueller Satzung obliegt es der Regierungschefin oder dem Regierungschef, den Vorstand zu berufen. Das soll nun letztmals erfolgen. Über die Neubesetzung soll dem Vernehmen nach ebenfalls in der Kabinettssitzung beraten werden.