Wohnen: Zahl der Zwangsräumungen im MV gegen Bundestrend gesunken

Immer wieder müssen Menschen in Deutschland zwangsweise ihre Wohnung räumen. Bundesweit stieg die Zahl, nicht aber in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Zahl der Zwangsräumungen ist im Jahr 2023 entgegen dem bundesweiten Trend in Mecklenburg-Vorpommern gesunken. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Bundesjustizministerium auf eine Frage der Linken im Bundestag herausgab und die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Demnach mussten im Nordosten im Vorjahr 656 Mieter ihre Wohnungen oder andere Räumlichkeiten verlassen. Das waren 72 weniger als 2022. Der Rückgang betrug somit knapp zehn Prozent. 

Die jüngste Gebäude- und Wohnungszählung hatte zum Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 925.387 Wohnungen ergeben. Rund 520.000 davon sind Mietwohnungen.

Sinkende Zahlen bei Zwangsräumungen verzeichneten unter den 16 Bundesländern nur noch Brandenburg, da war der Rückgang mit 17,6 Prozent am größten, Schleswig-Holstein und das Saarland. Die meisten Zwangsräumungen gab es der vorliegenden Statistik zufolge im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo 8.998 Zwangsräumungen vollstreckt wurden. Das waren 3,5 Prozent mehr als 2022. Den höchsten Anstieg verzeichneten Bremen mit 24,5 und Baden-Württemberg mit 17,7 Prozent.

Mietschulden häufigste Ursache für Wohnungsverlust

Nach Angaben des Justizministeriums wurden 2023 in ganz Deutschland 30.275 Zwangsräumungen von Wohnungen und anderen Räumen registriert. Das waren gut 1.200 mehr als im Jahr davor. Mietschulden gelten dabei als häufigste Ursache für den Wohnungsverlust. 

Die Miet- und Wohnungsbauexpertin der Linken, Caren Lay, forderte daher einen besseren Kündigungsschutz und gedeckelte Mieten. „Immer mehr Menschen fallen dem Mietenwahnsinn zum Opfer, können die Mieten nicht mehr zahlen, werden gekündigt und zwangsgeräumt“, sagte sie der dpa.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe versprochen, Mieterhöhungen stärker zu begrenzen. „Doch nichts ist passiert.“ Vom angekündigten sozialen Mietrecht sei nichts umgesetzt worden. Auslöser für Mietrückstände seien oft auch Verzögerungen der Ämter bei Sozialleistungen wie Wohngeld und Kosten der Unterkunft. So könnten schnell zwei Monatsmieten Zahlungsrückstand entstehen, was ein Kündigungsgrund sei.