Rettung aus der Luft innerhalb von 20 Minuten. Das ist das Ziel der reformierten Luftrettung, die jetzt in die Umsetzung geht. Was ist genau geplant?
Die Neuordnung der Luftrettung in Baden-Württemberg schreitet voran. Der für den Nachteinsatz ausgerüstete Rettungshubschrauber Christoph 11 in Villingen-Schwenningen steht als einziger bisher im 24-Stunden-Betrieb zur Verfügung. Als zweiter Standort soll nach der anstehenden Ausschreibung der Rettungshubschrauber Christoph 51 in Stuttgart (Pattonville) ebenfalls im 24-Stunden-Betrieb zur Verfügung stehen.
„Das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren wird derzeit von der beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelten Luftverkehrsbehörde durchgeführt“, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion. Die erste Ausschreibung werde in Kürze erfolgen. Die anderen erfolgen demnach nach und nach.
Das ist im Detail geplant
Um die Luftrettung in Baden-Württemberg zu optimieren, werden die bisherigen acht Standorte um zwei weitere Standorte ergänzt und teilweise verlegt. Tagsüber werden dann zehn Helis eingesetzt. Die Standortentscheidungen setzen die Empfehlungen der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020 um. Diese hatte das Land beim Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement des Klinikums der Universität München erstellen lassen.
Zu den acht Hubschrauber-Standorten sollen zwei neue in Lahr (Ortenaukreis) und im Bereich Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis) entstehen. Der Rettungshubschrauber in Leonberg (Kreis Böblingen) soll künftig von der BG Klinik in Tübingen starten. Der Luftrettungsstandort Friedrichshafen wird nach Deggenhausertal-Wittenhofen (beide Bodenseekreis) verlegt. Der übergangsweise am Baden-Airpark stationierte Hubschrauber kehrt zudem an seinen Standort am St.-Vincentius-Krankenhaus in Karlsruhe zurück.
Die Luftrettungsstandorte sind so festgelegt, dass alle Orte in Baden-Württemberg flächendeckend tagsüber innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch einen Hubschrauber erreicht werden können. In den Nachtstunden sollen alle Orte innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. Nachts gilt eine längere Frist, weil Einsätze bei Dunkelheit zusätzlich vorbereitet werden müssen, um die Flugsicherheit zu gewährleisten.
Diese Voraussetzungen sind für einen Nachteinsatz erforderlich
Grundsätzlich sind Nachteinsätze von Hubschraubern technisch und organisatorisch möglich. Grundlage für die Durchführung von Nachteinsätzen sind eine Beauftragung durch den Träger der Luftrettung und eine behördliche beziehungsweise luftfahrtrechtliche Genehmigung für einen Flugbetrieb bei Dunkelheit. Für diese Genehmigung sei auch ein Gutachten zur Lärmentwicklung notwendig.
Der Heli muss zudem technisch und personell für den Einsatz bei Dunkelheit geeignet und ausgerüstet sein. So sind für die Besatzung hochsensible Nachtsichtbrillen erforderlich. Die Luftrettungsmittel sind zudem mit einem Nachtflugsichtsystem, einem Vier-Achsen-Autopilot und speziellen leistungsstarken Such- und Landescheinwerfern ausgestattet, um einen sicheren Flug und eine sichere Landung auch an nicht genehmigten Landeplätzen zu ermöglichen. Die Pilotinnen und Piloten sowie das technisch-medizinische Personal werden speziell für Nachteinsätze geschult. Rettungshubschrauber im 24-Stunden-Betrieb werden bei Dunkelheit mit zwei Pilotinnen oder Piloten besetzt.