Weihnachten in Freiheit: 18 Insassen dürfen Schleswig-Holsteins Gefängnisse im Zuge der Weihnachtsamnestie verlassen. Das ist aber an Bedingungen geknüpft.
Auf dem Gnadenweg kommen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr mit Stand 11. Dezember 18 Gefangene vorzeitig aus dem Gefängnis frei. „Die umgangssprachlich als Weihnachtsamnestie bezeichneten Gnadenerweise können aus Anlass des Weihnachtsfests gewährt werden“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. „Dies ist wiederkehrend vor Weihnachten Tradition.“ Vor einem Jahr endete die Haft zum gleichen Zeitpunkt für 31 Gefangene früher.
Eine frühzeitige Haftentlassung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bedingung für eine vorzeitige Entlassung ist nach Ministeriumsangaben, dass die Strafzeit regulär im Zeitraum bis 6. Januar 2025 endet und antragstellende Inhaftierte sich mindestens seit dem 1. Juni durchgehend in Straf- oder Untersuchungshaft befanden. Ausgeschlossen von der Weihnachtsamnestie sind Gefangene, für die im Anschluss ein weiterer, über den 6. Januar hinausgehender Vollzug vorgemerkt ist, beispielsweise Untersuchungshaft oder Haft für eine weitere Straftat.
Nach Ministeriumsangaben waren in Schleswig-Holstein Ende November 1.249 Menschen in Einrichtungen des Justizvollzugs inhaftiert. Dabei ist auch die Jugendanstalt berücksichtigt.