Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz beobachtet. Nun wurden teils alte Vorwürfe gegen Verfassungsschutzpräsident Kramer erneut veröffentlicht. Die AfD fordert Aufklärung im Parlament.
Die Thüringer AfD-Fraktion will einen Untersuchungsausschuss zum Landesverfassungsschutz und seinem Präsidenten Stephan Kramer beantragen. Das kündigte AfD-Fraktionschef Björn Höcke im Landtag in Erfurt an. Hintergrund sind Vorwürfe gegen Kramer in Medienberichten – unter anderem geht es um Geheimnisverrat. Kramer will die Vorwürfe nicht öffentlich kommentieren.
Die Thüringer AfD wird von seiner Behörde als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Die AfD hat mit 32 von 88 Abgeordneten genügend Stimmen, um einen Untersuchungsausschuss selbst auf den Weg zu bringen.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sprach am Rande der Plenarsitzung von einer „Kampagne gegen Stephan Kramer„. Bei den Vorwürfen sei „nichts Neues dabei“. Alte und bereits geklärte Sachverhalte seien „von rechten Medien“ zusammengefasst und daraus eine „Verschwörungsgeschichte“ gestrickt worden, so Maier. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist seiner Meinung nach nicht zufällig gewählt. „Das ist ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Regierungswechsel.“
Innenstaatssekretär weist Vorwürfe zurück
Höcke nannte Kramer in seiner Landtagsrede einen „AfD-Hasser“, der seine Behörde als Anti-AfD-Kampfinstrument geführt habe. Außerdem griff Höcke Vorwürfe in Medienberichten auf, nach denen Kramer bei der Einstufung der Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein Gutachten zu Indemnitätsfragen nicht beachtet haben soll. Indemnität bedeutet vereinfacht, dass ein Abgeordneter weder dienstlich noch gerichtlich verfolgt werden kann wegen Äußerungen, die er im Parlament tätigt.
Innenstaatssekretär Udo Götze sagte, dass er zu Personalangelegenheiten keine Auskünfte geben könne. Vorwürfe der AfD, der Verfassungsschutz werde politisch missbraucht, wies Götze zurück. Er zitierte aus einer Entscheidung zu einem waffenrechtlichen Verfahren des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom Februar, wonach es „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme gibt, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist“.