Die Bundesregierung hat die Wartefrist für die Einbürgerung verkürzt und neue Perspektiven für Geduldete geschaffen. Dennoch stieg die Zahl der Menschen mit befristeten Aufenthaltstiteln.
Die Zahl der Menschen mit befristeten Aufenthaltstiteln hat im Jahr 2023 einen Rekordwert erreicht. Waren es Mitte 2016 noch rund zwei Millionen Ausländer, die sich mit einer zeitlich begrenzten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhielten, so galt dies im vergangenen Jahr laut einem aktuellen Lagebericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, für vier Millionen Menschen. Der starke Anstieg hat auch mit dem Zuzug von Flüchtlingen infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zu tun.
Etwas mehr als die Hälfte der Menschen mit befristen Aufenthaltstiteln (55 Prozent) hatten diese im vergangenen Jahr dem Integrationsbericht zufolge aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, 23,9 Prozent aus familiären Gründen. Etwa jeder Zehnte (10,4 Prozent) verfügte über einen befristeten Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Aufgrund einer Ausbildung wurde ein solcher Aufenthaltstitel in 6,3 Prozent der Fälle gewährt.
Einbürgerungen auf Rekordniveau
Eine unbefristete Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland besaßen demnach im vergangenen Jahr 2,9 Millionen Menschen. Die Zahl der Menschen, die durch Einbürgerung Deutsche wurden, war 2023 mit rund 194.000 Einbürgerungen so hoch wie noch nie.
Dass dieser Trend in diesem Jahr noch zugenommen hat, liegt daran, dass viele Syrer und andere Ausländer, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren, inzwischen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Ein weiterer Faktor ist das seit Juni geltende neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Es sieht verkürzte Wartezeiten vor und erlaubt grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.
Weniger Geduldete
Die Zahl der Geduldeten sank von 2022 auf 2023 von rund 248.000 auf etwa 194.000 Geduldete. Seit dem 31. Dezember 2022 gibt es das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.
Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet.
Die Integration gelinge inzwischen in allen Lebensbereichen besser, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD). Viele Strukturen, Institutionen und Behörden seien aber noch nicht „auf die vielfältige Gesellschaft“ ausgerichtet, vor allem im Bildungsbereich.