Gnade rund um die Feiertage: 46 Häftlinge kommen vor Weihnachten vorzeitig frei

In vielen Bundesländern werden vor Weihnachten Straftäter vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen – wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. 46 Gefangene profitieren in Niedersachsen.

In Niedersachsen profitieren in diesem Jahr 46 Gefangene von der sogenannten Weihnachtsgnade. Sie werden aus dem Gefängnis entlassen und können die Feiertage in Freiheit verbringen. Die Gnadenerweise sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, wie das Justizministerium in Hannover mitteilte: Die restliche Haftzeit dürfe noch maximal bis zum 6. Januar 2025 betragen und das Verhalten im Gefängnis müsse beanstandungsfrei gewesen sein. 

Die Regelung gibt es seit 1999. Ausgeschlossen sind nach Ministeriumsangaben Täter, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte im Gefängnis sitzen. Wer möchte, könne die Weihnachtsgnade auch ablehnen.

Die 46 Gefangenen, die in diesem Jahr von ihr profitieren, stammen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln. Ihnen bleiben insgesamt 1.257 Hafttage erspart. Unter ihnen sind auch vier Personen aus der JVA für Frauen in Vechta.