Lange lebte die Familie in dem Haus in Brandenburg, nun soll sie es an die Nachfolger der jüdischen Vorbesitzer zurückgeben. Diese waren von den Nazis zum Verkauf gezwungen worden.
Eine Familie aus Brandenburg verliert nach rund 85 Jahren ihr in der Nazizeit erworbenes Wohnhaus an die Rechtsnachfolger der ursprünglichen jüdischen Eigentümer. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Rückübertragung sei rechtens, hieß es in der Begründung. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Damit findet ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende. Das Haus soll an die Jewish Claims Conference (JCC), einen Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen, gehen. Es war einer der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg, die im Kontext der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten zur NS-Zeit stehen.
PAID Tagebuch Renia Spiegel 06.56
Die jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Von den Nazis wurden sie schließlich zum Verkauf gezwungen. 1939 hatte eine Familie, deren Nachkommen jetzt noch dort wohnen, das Grundstück von einem Makler gekauft.
Vorbesitzer des Brandenburger Hauses starben im KZ
Nach der deutschen Einheit hatte die Bundesregierung das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ erlassen, welches die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im Zweiten Weltkrieg und Rechtsnachfolgen klären sollte. In Fällen, in denen die Opfer selbst keine Ansprüche geltend machen konnten, wurde die Jewish Claims Conference als Rechtsnachfolgering eingesetzt. Da die beiden einstigen jüdischen Besitzerinnen im Konzertrationslager getötet wurden, ist das bei der Wandlitzer Immobilie zum Tragen gekommen.
Für sie breche eine Welt zusammen, sagte die Klägerin nach der Entscheidung. „Ich habe mein ganzes Leben in dem Haus verbracht und meine Eltern gepflegt.“ Die Familie stehe vor dem Nichts, ergänzte ihr 61 Jahre alter Sohn.
Für die Jewish Claims Conference erklärte ihr Repräsentant in Deutschland, Rüdiger Mahlo, der Enkelin des Hauskäufers sei bereits ein lebenslanges Wohnrecht angeboten worden. Dieses Angebot „bleibt auch nach der Rückübertragung weiterhin bestehen“.