Landtag: Dritter Wahlgang: Auslegung für Thüringer MP-Wahl steht

Seit Jahren gibt es in Thüringen Streit über die Auslegung des dritten Wahlgangs bei der Ministerpräsidentenwahl. Nun legt sich Landtagspräsident Thadäus König fest.

Im Streit um die Auslegung des dritten Wahlgangs der Thüringer Ministerpräsidentenwahl bei nur einem Kandidaten hat sich der Landtagspräsident Thadäus König auf eine Variante festgelegt. Er folge der Mehrheitsmeinung in der Rechtsliteratur und werde die Gegenstimmen bei einer konkurrenzlosen Kandidatur im dritten Wahlgang nicht berücksichtigen, sagte König in Erfurt.

„Das bedeutet, der Wahlvorschlag ist angenommen, wenn eine oder mehrere Ja-Stimmen vorliegen“, sagte König. Thüringens CDU-Chef Mario Voigt soll am Donnerstag zum neuen Regierungschef gewählt werden.

Jahrelange Diskussionen

Über die Auslegung gibt es in Thüringen seit vielen Jahren Streit und unterschiedliche Rechtsauffassungen. In den ersten beiden Wahlgängen einer Ministerpräsidentenwahl ist eine absolute Mehrheit nötig – als 45 Stimmen. Im dritten Wahlgang reicht dann aber die relative Mehrheit, gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt.

Wenn aber nur ein Kandidat antritt, könnte es sein, dass dieser mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält. Die dominierende Rechtsauffassung ist, dass der Kandidat auch in diesem Fall gewählt wäre. Dieser Auffassung folgt König nun. Ein entsprechendes Schreiben sei an die Abgeordneten des Thüringer Landtags gegangen.

Auch der geschäftsführende Ministerpräsident Bodo Ramelow und seine Linke hatten diese Auffassung stets vertreten. Die CDU, der auch König angehört, hatte dies dagegen jahrelang in Frage gestellt.

Stimmzettel mit Ja, Nein und Enthaltung

König sagte, als Landtagspräsident sei es seine Aufgabe, für eine reibungslose Wahl zu sorgen. Zudem machte er klar, dass die Stimmzettel trotzdem in jedem Wahlgang Ja- und Nein-Stimmen sowie die Möglichkeit der Enthaltung ausweisen werden.

Die von Voigt angestrebte Brombeer-Koalition hat im Parlament 44 der 88 Sitze. Denkbar, aber als unwahrscheinlich gilt, dass es zu einer Stimmengleichheit kommt, wenn zwei Kandidaten antreten – wenn es also 44 Stimmen für den einen und 44 für den anderen Kandidaten gibt. Dann müsse ein Wahlgang wiederholt werden, sagte König.