SPD und Grüne haben einen Vorschlag für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgelegt. Rechtspolitiker der Union sehen hier keinen Raum für eine Einigung auf den letzten Metern.
Für ein effektives Gesetz zum Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt haben Rechtspolitiker der Union drei Voraussetzungen benannt. Vor möglichen Gesprächen von Unionspolitikern mit Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Grünen zu einem solchen Vorhaben sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz: „Die dramatische Zunahme von Gewalt gegen Frauen muss sofort und nachhaltig gestoppt werden.“
Der Entwurf von SPD und Grünen für ein Gewaltschutzgesetz, über den der Bundestag am Freitag erstmalig beraten hatte, enthalte dafür aber kaum effektive Maßnahmen.
Ihre Fraktion fordere deshalb einen „Drei-Ebenen-Ansatz“, sagte Lindholz der Deutschen Presse-Agentur: Zunächst brauche es eine schnelle Verständigung mit den Ländern, um die Finanzierung der Frauenhäuser zu sichern und einen zügigen Ausbau von Plätzen in solchen Zufluchtsstätten zu garantieren. Außerdem müsse klargestellt werden, dass hier nur Frauen aufgenommen werden, keine Transfrauen.
„Auf der zweiten Ebene benötigen wir als starke Präventionsmaßnahme unbedingt die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter, damit Männer wirksam Abstand halten“, sagte die CSU-Politikerin.
Krings: Konsequente Sanktionen bis hin zur Strafhaft
Die dritte Ebene, auf der die Union Änderungsbedarf anmeldet, ist die der Strafverfolgung. „Dass Frauen aus ihrer Wohnung vor Männern ins Frauenhaus fliehen müssen, dürfen wir nicht als Normalfall bei Gewalt in der Familie hinnehmen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings. Wichtig seien im Umgang mit den Tätern schnelle Verfahren und konsequente Sanktionen bis hin zur Strafhaft.
Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 180.715 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt. Das war ein Anstieg um 5,6 Prozent im Vergleich zu 2022.
Der Gesetzentwurf der Koalition will einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz und Beratung für Betroffene über einen Rechtsanspruch regeln. Die Länder sollen zudem verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz und Beratungsangeboten bereitzustellen.
Zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Tätern gibt es zwar einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, zu dem Länder und Verbände bis zum 13. Dezember Stellung nehmen können. Ob dieser noch rechtzeitig vor der für Februar geplanten Neuwahl Kabinett, Bundestag und Bundesrat passiert, ist allerdings fraglich.