Bei einem Trennungsstreit soll eine Tochter ihren Vater um Beistand gebeten haben. Der erschien mit einer Pistole – mit schweren Folgen.
Weil er dem Freund seiner Tochter versehentlich in den Hals geschossen hat, ist ein Familienvater aus Jüchen zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht sprach den 53-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes schuldig. Das damals 26 Jahre alte Opfer hatte durch den Schuss einen bleibenden Hirnschaden erlitten.
Der Angeklagte habe die Tat gestanden, bereut und schon damals umgehend Erste Hilfe geleistet, hielt ihm das Gericht zugute. Hintergrund war ein Trennungsstreit zwischen der Tochter des Handwerkers und deren Lebensgefährten.
Die junge Frau hatte sich zwei Tage vor der Tat von ihm getrennt und ihren Vater gebeten, dabei zu sein, wenn der Ex-Freund seine Sachen aus der gemeinsamen Wohnung in Düsseldorf holt. Der Vater kam mit einer halbautomatischen Pistole. „Er wollte nur deeskalieren“, hatte sein Verteidiger erklärt.
Schuss löste sich bei Handgemenge
In der Wohnung kam es nicht nur zum befürchteten Streit, sondern auch zu einem Handgemenge, bei dem sich der Schuss löste und den inzwischen 28-Jährigen lebensbedrohlich verletzte. Der Schuss durch die Luftröhre hatte eine Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff verursacht.
Dass es damals ein Gerangel gegeben habe, stehe in dem Fall als Einziges fest, sagte der Richter. Der genaue Hergang habe aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Tatzeugen nicht geklärt werden können.
Vor allem die Tochter, die inzwischen wieder mit ihrem Freund zusammenlebe und ihn pflege, habe ihre Aussage mehrfach zulasten ihres Vaters geändert, hatte die Staatsanwältin kritisiert. Die Aussagen des Paares hätten abgestimmt gewirkt. Es geht auch um 800.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, die der inzwischen 28-Jährige verlangt.
Grundsätzlich habe das Opfer Anspruch auf eine Zahlung. Über die Höhe entschied das Gericht aber bisher nicht: „Dazu müssen erst noch weitere Gutachten eingeholt werden.“ Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.