Schwangerschaftsabbrüche: SPD und SSW für Neuregelung von Abtreibungsgesetz

Der Bundestag befasst sich mit einem überfraktionellen Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Landtag soll das auf Antrag von SPD und SSW unterstützen.

SPD und SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag wollen Unterstützung für den überfraktionellen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Bundestag erreichen. In ihrem Antrag heißt es, der Landtag nehme den Entwurf zustimmend zur Kenntnis. „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für den Gesetzesentwurf einzusetzen.“

Dem Gesetzentwurf zufolge soll ein Abbruch der Schwangerschaft bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr rechtswidrig sein. Der Abbruch einer Schwangerschaft nach Ende der zwölften Woche soll grundsätzlich rechtswidrig bleiben, jedoch wie nach bisheriger Rechtslage bei Vorliegen einer medizinischen Indikation nach deren ärztlicher Feststellung bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein.

Nach Überzeugung der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sophia Schiebe sollte die Entscheidung über den eigenen Körper nicht von gesetzlichen Hürden oder der Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen beeinflusst werden. „Wir wollen die Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken.“

Die frauenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Jette Waldinger-Thiering, betonte, Frauen müssten endlich echte Selbstbestimmung über ihren Körper erhalten. „Es ist für uns als Gesellschaft beschämend, dass wir darüber im Jahr 2024 überhaupt diskutieren müssen. Es gibt Situationen, die einen Schwangerschaftsabbruch erfordern.“ Das Gesetz bilde deshalb einen wichtigen Schritt gegen die Diskriminierung von Frauen. „Denn Frauen müssen ihr Leben selbst planen dürfen“, so Waldinger-Thiering.