Bis heute fehlt von einer 21-Jährigen jede Spur. Eine Revision des Ex-Partners, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hatte wenig Erfolg.
Es bleibt dabei: Ein 43-Jähriger muss das Urteil des Landgerichts Konstanz, das ihn nach dem Verschwinden einer Frau unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahre in Haft verurteilt hatte, akzeptieren. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten überwiegend.
Der Mann wurde am 30. Januar insgesamt wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in mehreren Fällen und wegen mehrerer waffenrechtlicher Delikte verurteilt.
BGH ändert Verurteilung nur geringfügig – Doch Strafmaß bleibt
Der BGH hat den Schuldspruch des landgerichtlichen Urteils nun überwiegend bestätigt. Lediglich hinsichtlich der sieben Videoaufnahmen, die die Geschädigte in ihrem Wohnzimmer beim Schlafen oder Fernsehen zeigten, hat er die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Denn das unbefugte Herstellen dieser Bildaufnahmen, die die Geschädigte jeweils bei sogenannten neutralen Handlungen abbildeten, verletzte nicht deren höchstpersönlichen Lebensbereich und erfüllte damit nicht den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Ungeachtet dessen habe der Strafausspruch des Konstanzer Urteils Bestand, ließ der BGH wissen. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Was war passiert?
Das Landgericht hatte den 43-jährigen Deutschen fast ein Jahr nach dem Verschwinden der 21 Jahre alten Frau verurteilt. Die Kammer war davon überzeugt, dass der 43-Jährige seine Ex-Freundin im Februar 2023 erdrosselte, erwürgte oder so massiv stieß, dass sie starb. Die Leiche der jungen Frau aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) soll er entsorgt haben. Sie wurde bis heute nicht gefunden.
Die 21-Jährige und der 43-Jährige waren nach Angaben des Gerichts von August 2021 bis Oktober 2022 ein Paar. Kurz nach der Trennung soll der Mann der Frau heftig ins Gesicht geschlagen haben. Ihren Aufenthaltsort trackte er nach Ansicht des Gerichts heimlich mit einem GPS-Sender, den er am Auto der Frau verbaut hatte. Mit einem meterlangen, selbst gebauten Selfiestick fotografierte und filmte er demnach die 21-Jährige in ihrer Wohnung und auch in der Wohnung mit einem neuen Mann, den sie kennengelernt hatte.