Jagd zeitlich befristet: Behörde gibt Erlaubnis zum Töten eines Wolfs

Im Norden von Rheinland-Pfalz soll ein Wolfsrüde erschossen werden. Er hat Schutzeinrichtungen überwunden und wird das nach Einschätzung der Behörde auch wieder tun.

Die zuständige Behörde hat eine zeitlich befristete Erlaubnis für die Tötung eines Wolfsrüden im Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der zum Leuscheider Rudel gehörende Wolf mit der Bezeichnung GW1896m in der Lage sei, die empfohlenen Schutzeinrichtungen zu überwinden, teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit. 

„Es ist davon auszugehen, dass er dies auch in Zukunft wiederholt tun wird“, erklärte die SGD weiter. Die Ausnahmegenehmigung sei nur in den Zeiträumen vom 9. bis 19. Dezember 2024 und vom 3. bis 29. Januar gültig. 

Da der Wolf optisch nicht eindeutig von anderen Tieren des Rudels zu unterscheiden sei, dürfe, sobald ein Wolf getötet sei, kein anderes Exemplar mehr abgeschossen werden, teilte die Behörde mit. Mit einer genetischen Untersuchung werde dann möglichst schnell untersucht, ob es sich bei dem getöteten Wolf um GW1896m handelt.