Cold Case vor Gericht: Wer tötete Sabine? Oberstaatsanwalt und Nebenklage plädieren

Im Dezember 1993 kommt eine 13-Jährige nicht nach Hause. Kurz darauf wird ihre Leiche gefunden – versteckt in einer Güllegrube. Nun glaubt die Staatsanwaltschaft, einen Täter überführen zu können.

Fast 31 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken steuert der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter seinem Ende entgegen. Am Donnerstag (10.00 Uhr) sollen Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Landgericht Würzburg plädieren. Am Freitag steht das Schlusswort der Verteidigung an. Das Urteil gegen den 48 Jahre alten Angeklagten soll nach bisheriger Planung am 20. Dezember verkündet werden. 

Verdächtiger damals Jugendlicher 

Weil der mutmaßliche Mörder der Schülerin zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt und damit jugendlich war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich wenige Pressevertreter sind zugelassen. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.

Der angeklagte Deutsche will mit der Gewalttat nichts zu tun haben. Allerdings fanden Ermittler an der Kleidung des Opfers DNA-Spuren des 48-Jährigen, als sie den sogenannten Cold Case vor Jahren wieder aufrollten und die Asservate untersuchen ließen. Die Polizei hatte den Mann, der wie Sabine in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) wohnte, schon früher im Blick, konnte ihm allerdings nichts Konkretes nachweisen.

Freispruch ebenso wie Verurteilung möglich

Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Große Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen, wird er freigesprochen. Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, aber kein Mord, muss der Prozess wegen Verjährung eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 48-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es auch ein Urteil geben. 

Laut Anklage war es Mord

Sabine starb im Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Wiesenfeld. Nach Worten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach tötete der Angeklagte das ihm bekannte Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, unter anderem durch Würgen. Dann soll der damals 17-Jährige zu Hause gebadet und sich umgezogen haben und das Opfer am späten Abend des 15. Dezember 1993 schließlich in eine Güllegrube geworfen haben.