Flüchtlingsfinanzierung: Flüchtlingspauschale für Kommunen wird erhöht

Schon Anfang des Jahres forderten die Städte mehr Geld vom Land für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Das Land hat reagiert.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Geld für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Dafür wird die monatliche Pauschale pro Person erhöht. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschlossen. Die SPD enthielt sich, FDP und AfD stimmten dagegen. 

Konkret werden die Pauschalen rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 15,81 Prozent erhöht. Die Kommunen bekommen dadurch im ablaufenden Jahr einen Mehrbetrag von mindestens 70,5 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Regelung. Ab dem Haushaltsjahr 2025 steigt der voraussichtliche jährliche Mehrbedarf laut Gesetzentwurf auf rund 87,7 Millionen Euro an.

Pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden künftig 1.013 Euro pro Monat pro Flüchtling (bisher: 875 Euro). Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Flüchtlingspauschale von 1.303 Euro (bisher: 1.125 Euro). Grund für die Erhöhung sind die allgemeinen Kostensteigerungen in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen. 

Mehr als 15 Millionen Euro für weitere Pauschalen

Die Landesregierung stellt jedem der 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen für die Flüchtlingsbetreuung eine jährliche verwaltungsarme Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereit. Überdies erweitert das Land seine Beteiligung an überdurchschnittlich hohen Krankheitskosten von Geflüchteten. Hier wird die Grenze, ab der das Land die Kosten übernimmt, um 10.000 Euro pro Person auf 25.000 Euro gesenkt.

Die Kommunen sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete vor Ort aufzunehmen und unterzubringen. Dabei unterstützt sie das Land finanziell an unterschiedlichen Stellen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Landeszuweisungen an die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf eine Summe von rund 433 Millionen Euro. 

Zahl der Plätze in Landesunterkünften wird erhöht

Die Landesregierung will zudem bis Ende des Jahres die Unterbringungsplätze in den Landesunterkünften auf rund 41.000 ausbauen. Im April hatte die Zahl noch bei rund 34.000 Plätzen im Landesunterbringungssystem gelegen. Alle Geflüchteten in NRW, die das Asylverfahren durchlaufen, sind zunächst in Einrichtungen des Landes untergebracht und werden dann den Kommunen zugewiesen.

Das Land geht davon aus, dass bis Ende des Jahres 45.000 bis 50.000 Asylsuchende nach NRW kommen. Das sind weniger als im Vorjahr. 2023 hatten rund 65.000 Menschen in NRW ein Asylgesuch geäußert.