Im Saarland kommen dieses Jahr wieder Häftlinge vorzeitig frei. Die Voraussetzungen müssen aber stimmen.
Zwei Gefängnisinsassen im Saarland können sich in diesem Jahr dank der sogenannten Weihnachtsamnestie über eine vorzeitige Entlassung aus der Haft freuen. Es handele sich um Gefangene, bei denen das Strafende in die Zeit vom 23. November bis zum 5. Januar 2025 falle, teilte der Sprecher des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur mit.
Nach derzeitigem Stand seien alle Anträge bearbeitet. Im vergangenen Jahr hatten fünf Gefangene von der Regelung profitiert. Die Weihnachtsamnestie sei „eine gnadenweise Entlassung aus Anlass des Weihnachtsfestes“, die nur für bestimmte Gefangene in Betracht komme, sagte der Sprecher.
So sei eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen, wenn Gefangene wegen Tötungs- und Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt worden seien, hieß es. Auch für Gefangene, die nach Ende Juni entwichen oder aus Lockerungen nicht oder mit erheblicher Verspätung zurückgekehrt seien, gebe es keinen „Gnadenerweis“.
Aktuell befinden sich laut Ministerium 846 Gefangene in den saarländischen Justizvollzugsanstalten Ottweiler und Saarbrücken. Damit seien die Gefängnisse zu 86,95 Prozent ausgelastet, teilte das Ministerium mit.