Prozesse: Verfahren um Corona-Impfaktion eingestellt

2021 macht eine mutmaßlich illegale Corona-Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter in München Schlagzeilen. Nun nimmt der Fall juristisch ein relativ unaufgeregtes Ende.

Der Fall machte während der Corona-Pandemie Schlagzeilen und sorgte für Empörung: Während in Deutschland der Corona-Impfstoff noch knapp wird, werden 2021 am Münchner Flughafen mehr als 100 italienische Mitarbeiter eines Luxushotels gegen das Virus geimpft. 

Drei Jahre später ist sowohl die große Aufregung darüber als auch die Pandemie vorbei – und auch juristisch nimmt der Fall ein relativ unaufgeregtes Ende. Das Amtsgericht München hat nach der Impfaktion das Verfahren gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Hotel-Managerin gegen die Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Die beiden Mediziner und der Apotheker müssen je 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die Hotelmanagerin 15.000 Euro. 

Viele Fragen unbeantwortet

Weil sich das Gericht gemeinsam mit der Anklagebehörde und den Verteidigern direkt nach Beginn des Prozesses zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurückgezogen hatte und die Einstellung des Verfahrens das Ergebnis dieses nicht-öffentlichen Gespräches war, bleiben viele Fragen unbeantwortet. 

Die wichtigste Frage lautet: War die Aktion denn nun strafbar oder nicht? Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die zuständig ist, weil dort die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen angesiedelt ist, hatte den Angeklagten Unterschlagung des Impfstoffs vorgeworfen. 

Erst Impfung, dann bayerische Brotzeit

Mehr als 100 italienische Mitarbeiter wurden in einem Hotel am Münchner Flughafen und in Italien geimpft – mit Impfstoff, der laut Corona-Impfverordnung eigentlich Menschen mit Deutschland-Bezug vorbehalten war. „Nach einer bayerischen Brotzeit flogen die Hotelmitarbeiter am Nachmittag des 21.5.2021 zurück nach Cagliari“, heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidiger der vier Angeklagten gehen aber davon aus, dass das Ganze nicht strafbar war. 

Unklar bleibt nach dem schnellen Ende der Hauptverhandlung auch das Motiv der Ärzte und des Apothekers, die mitmachten. Im Zentrum des Falls steht eine 45 Jahre alte Hotelmanagerin, die laut Staatsanwaltschaft ihren langjährigen Münchner Hausarzt einfach mal fragte, ob er Impfstoff für die Hotelbelegschaft in Italien besorgen kann – „da sie den erforderlichen Impfstoff in Italien nicht beschaffen konnte“, wie der Generalstaatsanwalt sagte. 50 Euro pro Patient soll der Mediziner dafür bekommen haben. 

Und laut dem vom Gericht ausgestellten Strafbefehl tat er das dann auch. Der Impfstoff wurde bei einem Münchner Apotheker besorgt, um die umfangreichen Aktionen durchführen zu können, wurde ein zweiter Mediziner zu Hilfe gerufen. 

Gegen diese vier hatte das Amtsgericht München Strafbefehl erlassen und Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro verhängt. Weil die Angeklagten Einspruch gegen die bereits im Dezember 2022 erlassenen Strafbefehle einlegten, kam es nun zum Prozess um die Unterschlagung des Corona-Impfstoffs – bei dem die Angeklagten nun deutlich besser davonkamen.