Parlamentsgröße: FDP und Ministerium streiten über Volksbegehren-Zulassung

Mit dem neuen Wahlrecht könnte der Landtag anwachsen. Die FDP will das verhindern – doch das Ministerium schob einem Volksbegehren einen Riegel vor. Nun wird vor Gericht verhandelt.

Die FDP vermutet politische Motive hinter der Verhinderung des Volksbegehrens zur Verkleinerung des Landtags durch das Innenministerium. Die Landtagsmehrheit habe die Eindämmung von Ausgleichs- und Überhangmandaten auf die leichte Schulter genommen, sagte der Verwaltungsrechtler Christofer Lenz, der die FDP in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vertritt, in Stuttgart. Man habe das Volksbegehren zweckorientiert ausgelegt, um der Bevölkerung eine Entscheidung zu verwehren, weil man Sorge habe, die Bevölkerung könne aufseiten der FDP sein, so Lenz. 

Drohender „XXL-Landtag„?

Der Verfassungsgerichtshof muss über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Verkleinerung des Landtags entscheiden. Die FDP hatte das Volksbegehren mit dem Titel „XXL-Landtag verhindern“ initiiert. Demnach soll die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten um fast die Hälfte gesenkt werden, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren. Das Ministerium hatte den Antrag auf Zulassung aber abgelehnt, weil die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig sei.