Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche

Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier seit Jahren nicht mehr arbeiten. Seine Pensionsansprüche inklusive Ruhegeld darf er aber behalten.

Der umstrittene Richter Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. Vor zwei Jahren war der AfD-Politiker wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. „Die Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser sei „aus Verzweiflung“ zum Massenmörder geworden.

Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen.