Terrorprozess: Bis zu fünf Jahre Haft für DHKP-C-Funktionäre

Drei Funktionäre der linksextremen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front mussten sich in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Nun fiel das Urteil.

Drei Funktionäre der verbotenen linksextremen DHKP-C sind in Düsseldorf als Terroristen zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Trio wurde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. 

Ein 60-Jähriger wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, eine 43-Jährige zu fünf Jahren und ein 38-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten. Damit endete ein Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht. 

Die Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front (DHKP-C) ist eine linksextreme Gruppe, die in der Türkei, den USA und der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft wurde. Sie soll für eine Reihe von Terroranschlägen in der Türkei verantwortlich sein. 

Der 60-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts als Regionsverantwortlicher der DHKP-C für Süddeutschland aktiv. Die 43-Jährige sei als Mitarbeiterin im zentralen Pressebüro der DHKP-C in Amsterdam aktiv gewesen und später in hochrangiger Funktion in Deutschland. Der 38-Jährige sei als Verantwortlicher für die Region Nord (Hamburg, Bremen und Berlin) der DHKP-C eingesetzt gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die DHKP-C  hatte 2015 einen Staatsanwalt in Istanbul als Geisel genommen. Der Staatsanwalt und zwei Geiselnehmer starben, als Polizisten das Gebäude stürmten. Die Gruppe reklamierte auch einen Selbstmordanschlag auf die US-Botschaft in Ankara im Februar 2013 für sich, bei dem ein türkischer Wachmann getötet und vier weitere Personen verletzt wurden.