Strafprozess: Sechseinhalb Jahre Haft für Schüsse auf Barbetreiber

Mitten in der Nacht fallen Schüsse vor einer Bar in Düsseldorf. Der Barbetreiber wird getroffen und stirbt. Die ersten Schüsse waren Notwehr, sagt nun das Landgericht.

Nach der Erschießung eines Barbetreibers in der Düsseldorfer Innenstadt hat das Landgericht den Täter zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die ersten beiden von vier Schüssen von dem 52-Jährigen in Notwehr abgefeuert wurden, weil das Opfer seinerseits eine Waffe gezogen habe. 

Weil der dreifache Vater aber noch zwei weitere Schüsse auf das bereits am Boden liegende Opfer abfeuerte, wurde er wegen versuchten Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. „Die Schüsse waren nicht mehr durch die Notwehrlage gedeckt“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Unklar blieb, welcher der vier Schüsse der tödliche war. „Daher konnten wir nicht ausschließen, dass der 38-jährige Barbesitzer bei den letzten beiden Schüssen schon tot war.“ Daher wurde der 52-Jährige nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht wie angeklagt wegen Totschlags, sondern nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Streit um ein illegales Würfel-Glücksspiel 

Beide Männer waren Geschäftspartner. Es habe zuvor Streit um ein illegales Würfel-Glücksspiel gegeben, dass das Opfer hinter seinem Rücken ohne ihn weiterbetrieben habe, hatte der Mann aus dem Kosovo ausgesagt. Der 38-jährige Barbetreiber habe dann zuerst eine Waffe gezogen, sagte er aus. Zeugen stützten seine Version der Geschichte. 

Am Tatort war neben dem Opfer eine Waffe gefunden worden. „Wir konnten anhand von Zeugenaussagen nicht ausschließen, dass der Wirt zuerst eine Waffe gezogen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Der Schütze blieb war bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort geblieben und hatte sich widerstandslos festnehmen lassen. 

Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger hatte wegen Notwehr einen Freispruch und bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags höchstens fünf Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Tat hatte sich in der Nacht zum 29. April ereignet. Der 38-jährige Deutsch-Bosnier erlag trotz Wiederbelebungsversuchen am Tatort seinen Verletzungen.