Schleusentor zerstört: Steuerfrau: War bei Unfall auf dem Rhein bewusstlos

Eine Steuerfrau soll auf dem Rhein alkoholisiert einen schweren Schiffsunfall verursacht haben. Verletzt wurde niemand, doch der Schaden ist groß. Nun sagt sie erstmals aus.

  Gut ein Jahr nach dem schweren Schiffsunfall mit Millionenschaden an der Rhein-Schleuse Iffezheim hat die angeklagte Steuerfrau ausgesagt, damals bewusstlos gewesen zu sein. „Es gab einen Stoß, Rufe, dann kam ich zu mir“, berichtete die 50-Jährige vor dem Schifffahrtsgericht im badischen Kehl. Sie räumte ein, am Tag des Unfalls Wein getrunken zu haben. 

Der in den Niederlanden lebenden Frau wird von der Anklage vorgeworfen, das Güterschiff „La Primavera“ im vergangenen November alkoholisiert gegen ein geschlossenes Schleusentor manövriert zu haben. Die Blutalkoholkonzentration habe bei der Angeschuldigten zur Tatzeit mindestens 1,13 Promille betragen. 

An dem Bauwerk im baden-württembergischen Kreis Rastatt entstand nach Angaben der Ermittler damals ein Schaden von rund zwei Millionen Euro. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg am Rande des Prozesses berichtete, hatte sich die Frau vor der Gerichtsverhandlung nicht zu dem Unfall geäußert. 

Wein zur Beruhigung getrunken

Ein Anwalt der Angeklagten sagte in der Verhandlung, es sei sehr bedauerlich, dass es zu dem Unfall gekommen sei. Die Steuerfrau berichtete, sie habe nach dem Aufprall auf das Schleusentor unter Schock gestanden und sei in ihre Kajüte zurückgekehrt. Dort habe sie zur Beruhigung wieder Wein getrunken. „So etwas ist mir noch nie zugestoßen“, sagte sie mit Blick auf den Unfall. 

Die Anklage lautet auf fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs. Verletzt wurde damals niemand. Im Fall einer Verurteilung drohen der Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, wie die Anklagebehörde berichtet hatte. Wann ein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

Der Prozess findet vor dem Amtsgericht Kehl statt, das für den betreffenden Rheinabschnitt als Schifffahrtsgericht zuständig ist.