Kriminalität: Justiz stöhnt unter Cannabis-Altverfahren

Das Cannabisgesetz ist Staatsanwaltschaften ein Klotz am Bein. Zig Fälle müssen aufgerollt werden, weil die Delikte nach neuem Recht teils oder ganz straffrei sind. Weitere Folgen werden 2025 spürbar.

Die juristischen Folgen der Teillegalisierung von Cannabis halten die Justiz in Baden-Württemberg weiter auf Trab. Sie muss in Tausenden von Fällen prüfen, ob und wie sich die neuen Regeln zu Besitz, Konsum und Züchten von Cannabis auf das Strafmaß auswirken.

Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabisdelikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, werden ganz oder teilweise aufgehoben. Nach Überzeugung von Justizministerin Marion Gentges (CDU) verfehlt die Novelle ihr Ziel vollkommen: „Von der vom Bund angekündigten Entlastung der Gerichte durch das Cannabisgesetz kann bislang keine Rede sein.“

Rund 25.000 Altverfahren mussten laut Ministerium auf ihre Gesetzesrelevanz untersucht werden. Die Bearbeitung könne nicht mit Computern erfolgen, sondern nur per Hand. Pro Fall koste dies 15 bis 60 Minuten Zeit. Zum 1. April dieses Jahres waren 19 bisherige Häftlinge auf freien Fuß gesetzt worden. Darüber hinaus wurden die Zahlen der erlassenen Strafen statistisch nicht erfasst. Die Prüfung sei bisher nicht abgeschlossen und habe andere Tätigkeiten verdrängt.

Gesamtstrafen müssen aufgedröselt werden 

Zugleich laufen in Baden-Württemberg noch die Prüfungen im Zusammenhang mit Gesamtstrafen: Solche Strafen, bei denen weiterhin strafbares Verhalten und künftig straffreier Umgang mit Cannabis zusammen abgeurteilt wurden, müssen neu festgesetzt werden. Das bedeutet, die verhängte Gesamtstrafe muss wieder aufgelöst und eine neue Strafe nur für das weiterhin strafbare Verhalten bestimmt werden. Dies ist die Aufgabe von Amts- und Landgerichten.

Cannabis ist in Deutschland seit 1. April für Erwachsene in bestimmten Mengen freigegeben. Über 18-Jährige dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen. Weitergabe und Verkauf sind weiterhin verboten. Seit dem 1. Juli darf die Droge laut dem Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Zu Hause dürfen drei Pflanzen angebaut werden.

Einträge im Führungszeugnis können entfernt werden 

Das neue Jahr wartet mit neuen Aufgaben für die Staatsanwaltschaften auf. Vom 1. Januar 2025 an können betroffene Männer und Frauen die Tilgung ihres Eintrags wegen Cannabisdelikten im polizeilichen Führungszeugnis beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich wegen Cannabisdelikten verurteilt wurden, die jetzt straffrei sind. Ob die Bedingung erfüllt ist, müssen die Staatsanwaltschaften in jedem Einzelfall prüfen. Die Ministerin befürchtet als Folge dieser sogenannten Tilgungsverfahren „weitere Mehrbelastungen für einen derzeit nicht absehbaren Zeitraum“.

Gentges moniert nicht nur die Überlastung der Staatsanwaltschaften, sondern auch „grobe Fehler“ im Gesetz. Diese hätten dazu geführt, dass mittlerweile mehrere Gerichte im Falle des Handels in großen Mengen Beschuldigte freigesprochen hätten. Grund: Die Ermittler hatten verschlüsselten Chatnachrichten der Software Encrochat ausgewertet. Gerichte hielten aber den Rückgriff darauf wegen des neuen Gesetzes für unzulässig. „Ein Ergebnis, dass massiv dem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht“, kommentierte Gentges.