Kraftfahrt-Bundesamt erwartet „breiten Einsatz“ fahrerloser Busse und Lkw bis 2030

Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Richard Damm, erwartet zeitnah den Durchbruch beim autonomen Fahren im öffentlichen Personennahverkehr und im Güterverkehr: „2026, spätestens 2027 werden selbstfahrende Robo-Busse in den ersten Städten in Deutschland unterwegs sein und Fahrgäste transportieren“, sagte Damm der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag. Der „breite Einsatz“ selbstfahrender Busse und Lkw, die ganz ohne Fahrer unterwegs sind, sei in fünf bis zehn Jahren zu erwarten.

Hamburg könne es schaffen, die erste Genehmigung in ganz Europa zu erhalten und bis 2030 rund 10.000 Shuttle-Busse auf den Straßen zu haben, sagte Damm der Zeitung. Dort fahren testweise bereits autonome Kleinbusse, ab 2026 sollen „testweise“ auch Fahrgäste an Bord mitfahren dürfen. Die Minibusse sollen als On-Demand-Shuttle im Hamburger Stadtgebiet unterwegs sein. 

KBA-Präsident Damm sagte, in den USA seien viele Logistikunternehmen längst dabei, für Langstrecken auf autonome Lkw zu setzen und sich dafür Partner zu suchen. „Das erwarte ich auch für den Hub-to-hub-Verkehr in Deutschland.“ 

Der Behördenchef rief die Verkehrsbetriebe in Deutschland auf, die Entwicklung nicht zu verpassen. Die Anschaffung sei zwar teuer, „aber die Vorteile, die gewonnene Flexibilität, sind riesig“, sagte er. In Stoßzeiten könnten Konvois mit zwei, drei oder mehr Shuttlebussen gebildet werden. 

Während der Schule oder Arbeitszeit oder in den Abendstunden würden sich die überzähligen Busse einfach einparken. „Das bringt entscheidendes Sparpotenzial. Noch nicht alle Verkehrsbetriebe haben das ausreichend im Blick, sollten aber diesen Möglichkeiten mehr Beachtung schenken“, mahnte Damm. 

Das KBA ist zuständig für eine Zulassung autonom fahrender Busse oder Lkw. Behördenpräsident Damm sagte der „NOZ“, Deutschland habe das „weltweit innovativste Gesetz zum autonomen Fahren, da sind wir um Jahre voraus“. Erprobungen könne das KBA bundesweit für Tests auf Autobahnen, Bundesstraßen und in Städten genehmigen. 

„Woran wir weiter arbeiten müssen, sind die Bereiche jenseits des Technischen: Die Strategie für das autonome und vernetzte Fahren muss zügig weiterentwickelt werden“, forderte der KBA-Chef. Wenn kein Fahrer an Bord sei, sondern der Computer steuere, brauche es beispielsweise keine Lenk- und Ruhezeiten mehr, und auch nicht die Pflicht, diese zu überwachen. Die Gesetzgebung sei noch darauf ausgerichtet, „dass eine fahrzeugführende Person an Bord ist, egal ob im Personen- oder Schwerlastverkehr“. Hier seien rechtliche Anpassungen nötig.