Um Ausreisepflichtige zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen, gibt es einen finanziellen Anreiz. In Hamburg geht die Zahl derer, die die Förderung in Anspruch nehmen, zurück.
In Hamburg haben in diesem Jahr bislang weniger Flüchtlinge die finanzielle Förderung aus dem Bund-Länder-Programm zur freiwilligen Ausreise von Asylbewerbern genutzt als im Vorjahr.
Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm mitteilte, wurden in der Hansestadt bis zum 31. Oktober 186 Personen bei ihrer freiwilligen Ausreise gefördert. Im Gesamtjahr 2023 nahmen nach Senatsangaben 327 Menschen Mittel aus dem sogenannten REAG/GARP-Programm in Anspruch.
Die meisten freiwilligen Ausreisen ohne Förderung
Insgesamt nahm auch die Zahl der ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber laut Senat im ersten Halbjahr dieses Jahres in Hamburg um zehn Prozent ab. So waren demnach am Stichtag 30. Juni 8.795 Personen ausreisepflichtig, Ende 2023 waren es den Angaben zufolge 9.825.
Das Gros der freiwillig Ausgereisten verließ die Hansestadt dabei in diesem Jahr ohne finanzielle Anreize: Von 742 Personen, die der Ausreiseaufforderung bis Jahresmitte in Eigenregie nachgekommen seien, hätten nur 105 Förderprogramme in Anspruch genommen, hatte der Senat im Oktober in seiner Antwort auf eine Anfrage aus der SPD-Bürgerschaftsfraktion mitgeteilt. Dem standen demnach 183 abgelehnte Asylbewerber gegenüber, die bis dahin die Frist zur freiwilligen Ausreise nicht genutzt hatten und in ihre Heimatländer abgeschoben wurden.
Bundesweit über acht Millionen Euro für Förderung freiwilliger Ausreisen
Deutschlandweit gab es laut Bundesinnenministerium in diesem Jahr 8.263 finanziell unterstützte Ausreisen – mit 1.803 demnach die meisten aus Bayern, die geringsten mit 16 aus Brandenburg.
Nach Angaben des Ministeriums wurden bis Ende Oktober gut 8,23 Millionen Euro für das Programm bewilligt. Das entspricht rechnerisch knapp 1.000 Euro pro Person. Aufgrund des laufenden Förderjahres sei eine exakte Ermittlung der Ist-Ausgaben des Bundes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, teilte das Ministerium mit. Förderfähige Ausgaben können zu 90 Prozent vom Europäischen Asyl– und Migrationsfonds übernommen werden. Der Eigenanteil des Bundes liege bei fünf Prozent. Die übrigen fünf Prozent tragen die Länder.