Wegen Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit hat der Verfassungsschutz eine Baptistenkirche in Pforzheim im Visier. Nun steht die erste Gerichtsverhandlung an. Ermittelt wird weiter.
Ein Vertreter der vom Verfassungsschutz beobachteten „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) wehrt sich am Amtsgericht Pforzheim gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Das Gericht hat nur einen Verhandlungstag am Donnerstag (11.30 Uhr) angesetzt, es könnte also schon am Nachmittag ein Urteil sprechen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Sollte es dabei bleiben, wäre der 32-Jährige vorbestraft. Es handelt sich laut Staatsanwaltschaft um die erste Hauptverhandlung im Zusammenhang mit der BKZW.
Nicht der einzige Beschuldigte
Mehrere Menschen hätten wegen Predigten Anzeigen erstattet, die verschiedene Personen in Räumen der BKZW gehalten hätten und die auf mehreren Internetplattformen veröffentlicht worden sein sollen. „In diesen Reden wurden mutmaßlich volksverhetzende Inhalte, insbesondere gegenüber Homosexuellen sowie auch gegenüber Juden, verbreitet“, hieß es. In einer Predigt soll auch die Tötung eines Theologen befürwortet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt einem Sprecher zufolge nach wie vor noch gegen einen weiteren Beschuldigten wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie der Billigung von Straftaten. In diesem Zusammenhang hätten Einsatzkräfte im Januar die Kirchenräumlichkeiten in Pforzheim und eine Privatwohnung in Leipzig durchsucht.
Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit
Das Landesamt für Verfassungsschutz führt die BKZW seit 2023 als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Ihr ideologischer Fokus liegt laut Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.
Außerdem lehne die BKZW demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung grundsätzlich ab. Sie stelle Entscheidungen demokratisch legitimierter Personen infrage und delegitimiere staatliches Handeln, erläuterte der Verfassungsschutz. In einigen Predigten seien auch antisemitische und verschwörungsideologische Elemente enthalten.
Die BKZW nutzt nach Kenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz im Land ausschließlich die Räumlichkeiten in Pforzheim. „Dieser Standort dient der aktiven Anhängerschaft als Anlaufstelle – unabhängig vom Wohnort“, erklärte ein Sprecher. Die Behörde rechnet der Gruppierung derzeit eine niedrige zweistellige Personenzahl zu, von denen Einzelne auch als Prediger aktiv seien. „Über ihre Onlineauftritte erreicht die „Baptistenkirche“ allerdings eine weitaus größere Zahl an Personen und verbreitet ihre extremistischen Inhalte somit auch über den genannten Kreis der Mitglieder hinaus.“