Bundestags- und Bürgerschaftswahl an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen? Es gibt Forderungen nach einer Zusammenlegung. Der Senat hat Bedenken. In einem Bürgschaftsausschuss wird das Thema sein.
Der Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft berät am Donnerstag (14.00 Uhr) über eine mögliche Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl am 23. Februar kommenden Jahres. Seit April steht für die Bürgerschaft der Wahltermin 2. März. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wird in Berlin die Neuwahl des Bundestags für den Sonntag davor angepeilt. CDU, Linke und FDP in Hamburg wollen beide Wahlen am selben Tag abhalten. Der rot-grüne Senat hat rechtliche Bedenken.
Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) hatte sich nach der Senatssitzung am Dienstag zwar offen für eine Debatte gezeigt, zugleich aber vor der Anfechtbarkeit eines vorgezogenen Wahltermins gewarnt: „Jetzt leichtfertig einen lange feststehenden Termin zu ändern, ist hoch risikobehaftet“, sagte sie. Auch könne der Senat erst tätig werden, wenn der Bundespräsident nach einer negativ beschiedenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers die Neuwahl des Bundestags anberaumt.
Opposition verweist auf Kosten und Organisationsaufwand
CDU, Linke und FDP befürchten, dass zwei getrennte Wahlgänge neben organisatorischen Schwierigkeiten und hohen Kosten auch zu einer geringeren Beteiligung an der Bürgerschaftswahl führen könnten.
Zu der Ausschusssitzung werden unter anderem Landeswahlleiter Oliver Rudolf und der Chef der Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen, erwartet.