Prozess: Nachbar im Wahn erstochen – Angeklagter muss in Psychiatrie

Mit Bolzenschussgerät und Messer hatte er seinem Nachbarn aufgelauert und ihn getötet – weil er unter akutem Verfolgungswahn litt. Die Richter ordneten nun seine Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Ein 37-jähriger Deutscher, der im Verfolgungswahn seinen Nachbarn mit 35 Messerstichen getötet hat, muss in die Psychiatrie. Das Landgericht Bielefeld hat seine Unterbringung in einer solchen Einrichtung angeordnet, ihn aber wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

Am 25. April dieses Jahres hatte der Angeklagte in seiner Wohnung in Spenge im Kreis Herford auf seinen 25-jährigen Nachbarn gewartet, um ihn umzubringen. Der vollkommen arglose 25-Jährige, der erst seit wenigen Tagen in dem Haus wohnte, war am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit als der tödliche Angriff erfolgte – mit einem Bolzenschussgerät und einem Kampfmesser.

Der Angeklagte litt seit Jahren unter Verfolgungswahn

Wie die Richter in der Begründung des Urteils feststellten, hatte sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einer akuten Phase seiner paranoiden Schizophrenie befunden: Er fühlte sich von Privatermittlern und schließlich von Kriminellen verfolgt, die ihn angeblich durch Schlafentzug in den Selbstmord treiben wollten.

Er nahm nachts vermeintliche Geräusche durch Rüttelplatten und Schläge gegen Wände wahr, die ihn am Schlafen hindern sollten. Aus seiner Sicht waren alle Versuche, Hilfe zu bekommen, gescheitert, so dass er sich dazu entschloss, seinen Nachbarn zu töten. 

Geständnis – aber ohne eigene Erkrankung zu erkennen

Nach der Tat hatte der Angeklagte die Polizei angerufen und die Tat eingeräumt. Das Geständnis hatte er im Prozess wiederholt – und war dabei in seinem Wahngebäude verhaftet geblieben. 

Seine Erkrankung hatte sich nach den Feststellungen der psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen bereits ab 2014 gezeigt und ist seitdem chronisch geworden. Aus ihrer Sicht geht von dem 37-Jährigen weiterhin eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Richter folgten daher der Empfehlung, den Mann in eine Psychiatrie zu schicken.