Nach einem tödlichen Angriff mit einem Bolzenschussgerät und einem Messer auf einen Nachbarn ist ein 37-Jähriger in Nordrhein-Westfalen in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Bielefeld folgte damit den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Der Mann handelte im Verfolgungswahn und war deshalb schuldunfähig.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, seinen Nachbarn im April in einem Mehrfamilienhaus im nordrhein-westfälischen Spenge getötet zu haben. Der 37-Jährige habe sich seit Jahren von Unbekannten verfolgt gefühlt. Zudem litt er aufgrund vermeintlicher Ruhestörungen unter Schlaflosigkeit. Um die Aufmerksamkeit der Polizei auf seine angeblichen Verfolger zu lenken, entschloss er sich zu der Tat.
Dazu soll er sich in seiner Wohnung mit einer Armbrust, einem Bolzenschussgerät und einem Kampfmesser bewaffnet haben. Als sein Nachbar am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit an der Wohnungstür vorbeiging, schoss der 37-Jährige mit dem Bolzenschussgerät auf den linken Oberarm des Manns.
Anschließend stürzte er sich laut Anklage mit dem Kampfmesser auf das Opfer und verletzte den Mann mit zahlreichen Stichen tödlich an Oberkörper, Kopf und Rücken. Der 37-Jährige informierte danach die Polizei telefonisch über die Gewalttat.