Die Hamburger sollen im nächsten Jahr gleich zweimal binnen acht Tagen an die Urnen gehen – zur Bundestags- und zur Bürgerschaftswahl. Die Stimmen für eine Zusammenlegung werden lauter.
Der Hamburger Senat hat sich offen für eine Debatte über eine mögliche Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl gezeigt. Man hänge nicht an dem festgesetzten Termin 2. März – wichtig sei allein, dass die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Fairness bei der Bürgerschaftswahl gewahrt blieben, sagte die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) nach der Senatssitzung im Rathaus. Das Thema sei dabei sehr gründlich und mit großer Ernsthaftigkeit erörtert worden.
Bereits am Donnerstag werde sich der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft mit dem Thema befassen und dabei auch Landeswahlleiter Oliver Rudolf hören, sagte Fegebank. Sollte die Mehrheit der Abgeordneten dabei zu dem Schluss kommen, dass ein Vorziehen der Wahl auf den für die Bundestagswahl angepeilten Termin am 23. Februar rechtlich möglich und nicht anfechtbar sei, müsse man neu überlegen.
Fakt sei aber, dass es für die Bürgerschaftswahl einen in einem ordentlichen Verfahren festgesetzten und verkündeten Termin gebe. „Jetzt leichtfertig einen lange feststehenden Termin zu ändern, ist hoch risikobehaftet“, warnte sie. Ohnehin könne der Senat in Sachen neuer Wahltermin erst tätig werden, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage gestellt und – bei dem zu erwartenden negativen Votum des Bundestags – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt habe. Dem Senatsbeschluss müsste auch noch die Bürgerschaft zustimmen.
Opposition fordert eine Zusammenlegung der Wahltermine
Hintergrund sind Forderungen der Opposition, die Wahlen am 23. Februar zusammenzulegen, um zwei Urnengänge an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden zu vermeiden. Neben organisatorischen Schwierigkeiten und hohen Kosten wurden auch Befürchtungen als Grund geäußert, dass die Beteiligung an der Bürgerschaftswahl eine Woche nach der Bundestagswahl sinken könnte.
Nach Linken und FDP hatte sich zuletzt auch die CDU der Forderung nach einer Zusammenlegung der Wahlen angeschlossen. Auch der Steuerzahlerbund forderte ein Vorziehen der Bürgerschaftswahl.
CDU: Niemand versteht, warum man zwei Sonntage hintereinander wählen soll
„Es spricht viel dafür, beide Wahlen am selben Tag abzuhalten, vor allem um den Organisationsaufwand und die Kosten zu reduzieren“, sagte der CDU-Landesvorsitzende Dennis Thering der Deutschen Presse-Agentur. „Es versteht auch niemand in Hamburg, warum man zwei Sonntage hintereinander wählen soll.“ Einem Vorziehen der Bürgerschaftswahl auf den 23. Februar würde die CDU zustimmen.
In einem offenen Brief an die Landesvorsitzenden von SPD, Grünen und CDU äußerten die FDP-Landesvorsitzende Sonja Jacobsen und die Bürgerschaftswahl-Spitzenkandidatin Katarina Blume ihre Sorge, „dass der Zeitplan für die Wahlen zu Bundestag und Bürgerschaft, zwei Termine im Abstand von acht Tagen durchzuführen, zulasten der Wahlbeteiligung gehen wird“. Nichts stärke die freiheitlich-demokratische Grundordnung so wie eine hohe Wahlbeteiligung. Als Parteien der gesellschaftlichen Mitte könne man mit der Verlegung der Bürgerschaftswahl deshalb gemeinsam ein Zeichen für die Demokratie setzen.
SPD-Fraktionschef warnt vor Hektik bei Wahltermin
Es sei nicht die Zeit für Parteipolitik und Hektik, sagte dagegen SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. „Die Gefahr einer ungültigen Wahl muss zweifelsfrei ausgeräumt sein.“ Mit den Beratungen im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft werde sichergestellt, dass rechtliche und organisatorische Fragen transparent dargestellt werden könnten. Im Gegensatz zum Termin für die Bürgerschaftswahl sei der für die Bundestagswahl bislang lediglich angekündigt und nicht beschlossen. „Wir sollten jetzt nicht in Hektik verfallen, nur weil anderswo nicht sauber gearbeitet worden ist.“