Umgang mit Cannabis: Kein Cannabis-Konsum auf Weihnachtsmärkten

Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt? Besser nicht, denn es greifen Gesetzesvorgaben, die das verbieten. Verbotszonen sind nicht in Planung.

Für Besucherinnen und Besucher von Weihnachtsmärkten ist das Kiffen zwischen Glühweinbude und Schmalzkuchenbäckerei nicht erlaubt. Zwar seien keine Cannabis-Verbotszonen in Planung, es gelten aber die Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes, wie das Sozialministerium in Magdeburg mitteilte. So sei etwa der Besitz unerlaubter Mengen an Cannabis sowie der unerlaubte Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen oder in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder tagsüber in Fußgängerzonen verboten, hieß es. Das gilt auch auf Weihnachtsmärkten, wie es hieß. 

Der Veranstalter des Magdeburger Weihnachtsmarktes verweist auf die Marktordnung. „Das Verkaufen und Konsumieren von Cannabis ist verboten“, sagte Geschäftsführer Paul-Gerhard Stieger. „Wir sind eine Familienveranstaltung mit vielen Kinderangeboten.“ Auch in Halle ist das nicht anders. Der Weihnachtsmarkt findet auf dem Marktplatz statt und das sei eine Fußgängerzone. Zudem sei das Kiffen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ohnehin nicht gestattet, hieß es aus der Stadtverwaltung.