Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig – werden in den ersten drei Monaten aber nicht geahndet. Das will eine Gruppe von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen nun ändern.
Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen noch vor der Bundestagswahl eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten erreichen. Die geltende Regelung stelle „eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Unterstützerzahl vorerst unklar
„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD. Der Bundestag kann noch bis zu seiner derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.
Wie viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Ende hinter dem fraktionsübergreifenden Vorstoß stehen, konnten die Organisatoren am Morgen nicht sagen. Der Antrag solle im Laufe des Tages eingereicht werden, die Zahl seiner Unterstützer werde noch anwachsen.
Straffrei, aber rechtswidrig
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.
Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.
Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Zudem sollen Abbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, in dem es um Vorgaben für die Beratung geht.
Abgeordnete kritisieren Widersprüche
Die aktuelle Regelung enthalte Widersprüche, heißt es in dem Entwurf. Denn es gebe zwar ein gesetzliches Verfahren. Doch selbst bei Einhaltung aller Vorgaben könnten Abtreibungen nicht rechtmäßig durchgeführt werden – was abschreckend auf medizinisches Personal wirke. Zudem mache es die aktuelle 12-Wochen-Frist in Kombination mit Beratungspflicht und dreitägiger Wartefrist Schwangeren schwer, die sich erst kurz vor Ablauf der Frist zum Abbruch entscheiden. Das gelte auch für Schwangere, die in Regionen leben, in denen sie nur schwer einen Arzt oder eine Ärztin finden, die den Eingriff vornehmen. Auch die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sei ein Problem.
Eine Expertenkommission der Bundesregierung hatte im Frühjahr unter anderem empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich zu erlauben.
Neben dem Gesetzentwurf bringen die Abgeordneten auch einen Antrag in den Bundestag ein. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, mehr Möglichkeiten für Krankenkassen zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu schaffen und mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel gerade auch für Männer zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollten Schwangerschaftsabbrüche besser in die medizinische Aus- und Weiterbildung integriert werden und ein verbindlicher Teil der Ausbildung werden.
§ 218 StGB Schwangerschaftskonfliktgesetz