Das Verhalten der Fans von Eintracht Braunschweig hat für den Zweitligisten aus Niedersachsen Konsequenzen. Das DFB-Sportgericht sprach eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 20.000 Euro aus.
Das DFB-Pokal-Erstrundenspiel gegen Eintracht Frankfurt im August hat für Fußball-Zweitligist Eintracht Braunschweig wegen des Verhaltens seiner Fans finanzielle Folgen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Club aus Niedersachsen zu einer Geldstrafe von 20.600 Euro.
Davon können die Braunschweiger 6.800 Euro für „eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ verwenden. Diese müssen bis zum 31. Mai 2025 nachgewiesen werden, hieß es in der Entscheidung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei der Partie der Braunschweiger gegen den Bundesligisten aus Frankfurt waren vor Spielbeginn aus dem Fanblock der Gastgeber 31 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) entzündet und eine Rakete abgeschossen worden. Zudem war in der 56. Minute ein Becher geworfen worden.