Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD. Zurecht, wie nun das höchste Verwaltungsgericht des Landes entschieden hat. Die Partei selbst sieht das komplett anders.
Der Landeschef der Südwest-AfD hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei „nur noch absurd“, sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat“, so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.
„Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund“, sagte der Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. „Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden“, kritisierte Frohnmaier.
Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Eine entsprechende Beschwerde der Partei wies das Gericht zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.