Vorbereitung auf Wahlen: Planungen für Bundestag-Neuwahlen in Kommunen laufen an

Die anstehenden Bundestag-Neuwahlen stellen auch Hessens Städte vor Herausforderungen. Um auch für einen möglichen kurzfristigen Termin gewappnet zu sein, starten sie bereits ihre Vorbereitungen.

Während in Berlin noch um den Zeitpunkt der Vertrauensfrage gerungen wird, laufen in hessischen Städten bereits die Vorbereitungen für eine vorgezogene Neuwahl des Bundestages an. „Das Wahlamt ist bereits im Hintergrund in der Planung und entwickelt aktuell verschiedene Strategien und Szenarien, um alle kommenden Schritte rechtzeitig durchzuführen und handlungsfähig zu sein“, erklärte etwa ein Sprecher der Stadt Fulda zu den Neuwahlen für den Bundestag nach dem Scheitern der Ampel-Regierung. 

Ein möglicher Termin kurz nach dem Jahreswechsel würde vermutlich zusätzliche Arbeit während der Weihnachtsfeiertage und in der Zeit zwischen den Jahren erfordern, so der Sprecher. „Die Stadt ist darauf vorbereitet, bei Bedarf zusätzliche Ressourcen einzusetzen, um Verzögerungen zu vermeiden.“ 

Auch das Hanauer Wahlbüro hat nach Angaben eines Stadtsprechers bereits in der vergangenen Woche mit ersten Vorbereitungen für die Neuwahl begonnen. Die kurzen Fristen und Zeiträume für die Wahlvorbereitung stellten eine enorme Herausforderung dar. Sollte eine Neuwahl bereits kurz nach dem Jahreswechsel stattfinden, müssten geplante Urlaube abgesagt beziehungsweise verschoben und Mehrarbeit zwischen den Jahren geleistet werden, erklärte ein Sprecher. Größte Herausforderung dürfte sein, kurzfristig Wahllokale verfügbar zu machen und ausreichend Wahlhelfende zu gewinnen und zu schulen – rund 800 Menschen benötige Hanau dafür.

Weniger Zeit für erforderliche Verfahrensschritte

Auch der stellvertretende hessische Landeswahlleiter, Jonas Fischer, hob die Herausforderungen durch eine mögliche vorgezogene Neuwahl hervor. „Die Durchführung landesweiter Wahlen bedeutet immer einen erheblichen organisatorischen Aufwand für alle Beteiligten, gerade auch für die Kommunen, die die Wahl vor Ort organisieren müssen.“ Im Falle einer möglichen Neuwahl innerhalb von 60 Tagen bleibe zudem für die erforderlichen Verfahrensschritte wesentlich weniger Zeit. Die personellen und organisatorischen Anforderungen könnten und müssten aber nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben und Fristen bewältigt werden.

Im Tagesverlauf kommt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages zu einer Sondersitzung zusammen, um über einen Neuwahltermin zu beraten. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung wird dazu Bundeswahlleiterin Ruth Brand erwartet. Sie soll über den Stand der Wahlvorbereitungen berichten.