Urteile: Gericht kippt Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte

Grundschullehrer sollen fünf Jahre lang eine Stunde mehr Unterricht geben. Später dürfen sie das wieder ausgleichen. So war zumindest der Plan – nun hat ihn der Verwaltungsgerichtshof aber gekippt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das umstrittene verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschul-Lehrkräfte für nicht rechtens erklärt. Das Modell, das für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat Bayern kann eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beantragen. Das Gericht räumte dem Freistaat auch die Möglichkeit ein, die Regelungen rückwirkend neu zu fassen. 

Das Kultusministerium hatte neben dem verpflichtenden Arbeitszeitkonto noch weitere Maßnahmen eingeführt, um dem Lehrermangel in bestimmten Schularten zu begegnen. Die Arbeitszeitgewinne aus diesen Maßnahmen seien aber bei der Kalkulation des Arbeitszeitkontos nicht berücksichtigt oder nicht ausreichend berücksichtigt worden, argumentierte das Gericht. Zudem sei eine Lehrerbedarfsprognose zugrunde gelegt worden, die nicht mehr aktuell gewesen sei.