Strafprozess: Messerstiche auf Ex – Zehn Jahre Haft für Mordversuch

Ein Mann misshandelt seine Freundin in Schleswig. Sie trennt sich von ihm, woraufhin er zum Messer greift. Das Landgericht schickt ihn für lange Zeit in Haft – und lobt die Polizei für ihren Einsatz.

Wegen Messerstichen auf seine Ex-Freundin hat das Landgericht Flensburg einen Angeklagten zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer sprach den 26-jährigen Kongolesen wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

Nach Überzeugung der Kammer war der Angeklagte am 4. September vergangenen Jahres in die Wohnung seiner Ex-Freundin in Schleswig eingedrungen. Die damals 22-Jährige hatte sich am Vortag von dem Mann wegen vorangegangener Gewalttätigkeiten getrennt. Der Angeklagte holte sich ein Messer mit einer etwa zwölf Zentimeter langen Klinge aus der Küche und stach mit der Bemerkung, er müsse sie jetzt leider umbringen, auf sie ein.

Polizei kommt gerade noch rechtzeitig

Die Frau hatte, während der Mann sich Zugang zur Wohnung verschaffte, aus Angst telefonisch die Polizei alarmiert. Die Beamten brachen die Wohnungstür auf und forderten den Mann zunächst erfolglos mit vorgehaltener Dienstwaffe zum Weglegen des Messers auf. Als sie ihn von seiner Ex-Freundin wegzogen, wehrte er sich heftig. Die Frau erlitt durch die Tat unter anderem Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Sie musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Der Vorsitzende Richter würdigte in seiner Urteilsbegründung den Einsatz der Beamten. Sie hätten der Frau ohne Rücksicht auf die eigene Gefährdung das Leben gerettet. Der Angeklagte habe die Trennung von seiner Freundin nicht verwinden können und habe sie aus diesem Grund töten wollen. Er sei wütend gewesen, weil die Frau ihn wegen Gewalttätigkeiten angezeigt hatte, ihn nicht in die Wohnung lassen wollte und die Polizei gerufen hatte.

Gericht geht über Strafforderung hinaus

Mit dem Strafmaß ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die achteinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte sich für den Fall einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags für fünf Jahre und bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.