Reisezeit: Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto: Alles Wichtige über Inhalt, Anwendung, Haltbarkeit

In der Ferienzeit fahren viele Familien mit dem Auto in den Urlaub. Trotzdem der Wunsch nach Sicherheit groß ist, wird häufig ein wichtiger Faktor vergessen: der Erste-Hilfe-Kasten. 

Laut einer aktuellen Statistik verreisen über 40 Prozent der Befragten am liebsten mit dem Auto. Die unkomplizierte An- und Abreise spielt dabei eine Hauptrolle, weiß auch der ADAC. Bevor es in den wohlverdienten Urlaub geht, fallen die üblichen Sicherheitschecks an – wie etwa die Kontrolle des Reifendrucks oder des Standes von Motoröl und Kühlwasser. Oft vergessen wird dabei jedoch der Erste-Hilfe-Kasten, in dem sich Verbandmaterialien befinden, die mit einem Ablaufdatum versehen sind. Im Falle einer Verkehrskontrolle droht ein Bußgeld. Abgesehen davon, dass die Funktionalität abgelaufener Wundpflaster oder Kompressen nicht mehr zu 100 Prozent gewährgeleistet ist, wird auch das Fehlen einzelner Produkte bestraft. Im Folgenden finden Sie eine vollständige Liste aller Gegenstände, die in einem Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein müssen.

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Das gehört in einen Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto

Im Falle eines Verkehrsunfalls mit Verletzten ist ein Erste-Hilfe-Kasten im Auto lebenswichtig. Aus diesem Grund gibt es eine DIN-Norm (13164), die seit der letzten Aktualisierung im Februar 2022 festlegt, welche und wie viele Verbandmaterialien stets im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Dazu zählen:

Dreiecktuch (1x)
Zur Behandlung und zum Fixieren von Verletzungen an Händen, Ellenbogen, Knien oder Schultern ist das (nicht sterile) Dreiecktuch gedacht. 

Einmalhandschuhe (4 Paar)
Ebenfalls in den Koffer gehören medizinische Handschuhe, die getragen werden, um sich bei der Behandlung einer anderen Person vor Infektionen zu schützen.

Erste-Hilfe-Broschüre (1x)
In dieser Broschüre können Sie noch einmal das Wichtigste über Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Sie in der Fahrschule gelernt haben, nachlesen.

Erste-Hilfe-Schere (1x)
Um die Kleidung einer verletzten Person zu zerschneiden oder Verbandsmaterial auf die richtige Größe zuzuschneiden, ist das Mitführen einer Schere Pflicht. 

Feuchttücher (2x)
Zum Reinigen (unversehrter) Hautstellen müssen immer Feuchttücher im Kasten aufbewahrt werden. Zum Desinfizieren eignen sie sich nicht.

Fertigpflaster (14-teilig)
Das komplette Set sollte bestehen aus vier Wundschnellverbänden, zwei Fingerkuppenverbänden, zwei Fingerverbänden, zwei Pflasterstrips (à 12 x 2 cm), vier Pflasterstrips (à 1,9 x 7,2 cm) und vier Pflasterstrips (à 2,5 x 7,2 cm).

Fixierbinden (5x)
Insgesamt fünf Binden zum Fixieren von Wundauflagen und Verbänden gehören in den Erste-Hilfe-Koffer: zwei Kleine (4 m x 6 cm) und drei Große (4 m x 8 cm). 

Gesichtsmasken (2x)
Seit dem Februar 2022 ist das Mitführen von zwei medizinischen Gesichtsmasken (mindestens Typ 1) zum Schutz vor Bakterien und Keimen ein Muss.

Heftpflaster (1x)
Auch das Fehlen eines großen Heftpflasters (5 m x 2,5 cm, aufgespult) im Erste-Hilfe-Kasten wird mit einem Bußgeld bestraft.

Kompressen (6x)
Sie dienen zum Schutz von Wundflächen und sollen dabei helfen, Blutungen zu stillen: Sterile Kompressen (10 cm x 10 cm).

Rettungsdecke (1x)
Um verletzte Personen vor einer möglichen Unterkühlung als auch Nässe und Wind zu schützen, ist das Mitführen einer Rettungsdecke (210 x 160 cm) Pflicht.

Verbandpäckchen (5x)
Steril verpackte Wundauflagen zur Erstversorgung, die mit einer Mullbinde fest verbunden sind, sind ebenfalls fester Bestandteil des Koffers: ein kleines (K, 3 m x 6 cm, Kompresse 6 x 8 cm), zwei mittlere ( M, 4 m x 6 cm, Kompresse 8 x 10 cm) und ein großes (G, 4 m x 10 cm, Kompresse 10 x 12 cm) Päckchen.

Verbandtuch (1x)
Um großflächige Verletzungen wie Brandwunden, Schürfwunden oder offene Brüche abzudecken, gehört ein Verbandtuch (60 cm x 80 cm) in den Kasten.

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Noch ein Tipp: Überprüfen Sie den Inhalt regelmäßig auf seine Vollständigkeit. 

Darum hat der Verbandskasten ein Verfallsdatum

Was viele Autofahrer und Autofahrerinnen nicht wissen: Im Erste-Hilfe-Set findet sich Verbandmaterial, das mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgestattet wurde. Geraten Sie in eine allgemein Verkehrskontrolle, droht Ihnen ein Bußgeld, wenn sich abgelaufene Pflaster oder Kompressen in dem Koffer befinden. Daher sollten Sie das Verfallsdatum im Blick behalten und rechtzeitig Ersatz besorgen. Doch warum können Verbände überhaupt ablaufen? Die Gründe hierfür sind unterschiedlich – bei manchen Produkten lässt einfach die Klebfähigkeit nach, andere wiederum sind nach einer gewissen Zeit nicht mehr steril.

Quellen: ADAC, Malteser

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