Ob Blockflöte, Gitarre oder Trompete: Kinder und Erwachsene können in Musikschulen ein Instrument lernen. Viele Einrichtungen stecken in Finanznöten. Zudem sind die Folgen eines Urteils noch offen.
Hessens Musikschulen sehen sich in großen finanziellen Nöten und fordern mehr finanzielle Unterstützung von den Kommunen. Die Höhe der Fördermittel liege deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt, sagte der Geschäftsführer des Verbands deutscher Musikschulen in Hessen, Hans-Joachim Rieß, der dpa in Wiesbaden.
Das Land habe bereits Verbesserungen auf dem Weg gebracht. Der hessische Pakt für die Musikschulen sieht vor, bis 2032 den Förderanteil des Landes an den Gesamtausgaben der Musikschulen auf 12,5 Prozent zu steigern. Derzeit liege dieser Wert bei rund 5,8 Prozent. „Das hört sich zwar gut an, die Gesamtfinanzierung ist nach wie vor unterirdisch“, beklagte Rieß.
Kommunen müssten „Riesenschritt“ machen
Während deutschlandweit die kommunale Förderung der Musikschulen durchschnittlich jährlich 333 Euro pro Musikschüler beträgt, liegt dieser Betrag in Hessen bei 186 Euro, wie Rieß erklärte. Da dies ein Durchschnittswert ist, gibt es nach seinen Worten viele Musikschulen, die weit weniger bekommen. Die Kommunen müssten einen Riesenschritt machen, um die Musikschulen finanziell so auszustatten, dass sie vernünftig arbeiten und ihre Lehrkräfte auskömmlich bezahlen könnten, sagte Rieß.
Viele Musikschulen kämpfen ums finanzielle Überleben
Im hessischen Landesverband deutscher Musikschulen sind 67 Einrichtungen organisiert, die von Kommunen oder von gemeinnützigen Vereinen mit kommunaler Unterstützung getragen werden. Daneben gibt es freie und private Anbieter von Musikunterricht. Zu den hessischen Kommunen mit einer vorbildlichen Musikschulförderung zählen laut Rieß Darmstadt, Frankfurt, Fulda und Rüsselsheim. An vielen anderen Orten kämpften die Schulen mehr oder weniger ums Überleben.
Wie geht es weiter nach dem Herrenberg-Urteil?
Nach wie vor offen sei die Frage, welche Folgen das sogenannte Herrenberg-Urteil konkret auf die Musikschulen haben wird. In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 geht es um die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der konkrete Fall betraf eine Musikschullehrerin in Herrenberg (Baden-Württemberg), die auf Honorarbasis arbeitete. Die Gerichte sahen einen Fall von Scheinselbstständigkeit. Das Urteil verpflichtet alle Träger der Musikschulen, Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Von den rund 3.000 Lehrkräften in den hessischen Musikschulen arbeiten 2000 auf Honorarbasis, „die dann eigentlich nicht mehr in der Form beschäftigt werden können“, erläuterte Rieß. Derzeit liefen auf Bundesebene politische Gespräche, wie die Aussagen aus dem Urteil in der Praxis ausgelegt werden. Von dem Richterspruch sind nicht nur Musikschulen, sondern viele weitere Bildungseinrichtungen wie etwa Volkshochschulen betroffen.