Bundesweit werden alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ab dem Jahr 2026 zur elektronischen Aktenführung verpflichtet. Die Umsetzung in Rheinland-Pfalz läuft planmäßig.
Rheinland-Pfalz treibt die Digitalisierung der Justiz voran. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte laufe nach Plan und werde durch die Entwicklung von KI-Tools flankiert, teilte Justizstaatssekretär Matthias Frey auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz mit. Diese sollen sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service- als auch im richterlichen Bereich unterstützen.
Beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI) gehe es unter anderem um die automatisierte Textanalyse zur Unterstützung der Aktenanlage und Aktenstrukturierung. Entwickelt werde auch ein KI-basierter Assistent, der Supportanfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem System für elektronische Akten beantworten und weiterführende Unterlagen zur Verfügung stellen solle. Weitere KI-Vorhaben im Bereich richterlicher Assistenz seien in der Planung, berichtete der Staatssekretär.
Verpflichtung zur E-Akte bis 2026
Bundesweit werden alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ab dem Jahr 2026 zur elektronischen Aktenführung verpflichtet. In Rheinland-Pfalz sei die Aktenführung in allen Amtsgerichten sowie Landgerichten und Oberlandesgerichten mittlerweile digitalisiert, hatte das Ministerium im September mitgeteilt. Sämtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen würden digital bearbeitet.
Auf dem Weg zu einer vollständigen Digitalisierung der Justiz hatten bereits im vergangenen Jahr alle Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte im Land die E-Akte eingeführt. Bei den Arbeits- und Sozialgerichten läuft die Umstellung noch.