Die gewaltsamen Proteste beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach sollen auch vor Gericht aufgearbeitet werden. Aus den ersten Terminen wird aber nichts.
Nach den gewaltsamen Ausschreitungen vor dem politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach an der Riß sind die ersten Prozesstermine aufgehoben worden. In zwei Fällen seien Einsprüche gegen Strafbefehle zurückgenommen worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Biberach.
Im dritten Verfahren sei ein Verteidiger dazu gekommen, der sich erst einarbeiten müsse. Die drei Prozesse waren für den 12. November geplant. Es geht vor allem um Landfriedensbruch.
Am Aschermittwoch war eine Protestaktion in Biberach unweit von Ulm so eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung unter anderen mit dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und dem Grünen-Bundespolitiker Cem Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagen mussten. Bei den Protesten am 14. Februar waren mehrere Polizisten verletzt worden, die Beamten setzten Pfefferspray ein.
Zuvor hatte es unter anderem Straßenblockaden gegeben. Ein Misthaufen landete vor der Stadthalle.
Weitere Termine angesetzt
Wann der erste Prozess starten wird, steht laut dem Sprecher noch nicht genau fest. An einem weiteren Termin am 14. November sollten zwei nicht angenommene Strafbefehle verhandelt werden. Doch auch hier sei schon ein Prozesstermin wegen Einspruchsrücknahme entfallen. Den Angaben zufolge könnte der erste Fall aber nach wie vor im November vor Gericht landen.
Gegen mehr als 60 Beschuldigte wurde ermittelt. Dutzende Strafbefehle sind den Angaben nach ergangen.
Die Tatvorwürfe reichen laut Anklagebehörde von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis Nötigung. Auch die Verwendung eines verfassungswidrigen Symbols, des sogenannten Hitlergrußes mit erhobenem rechten Arm, sei dabei gewesen.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist quasi eine Art Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft stelle nur dann Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für nötig hält. Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl wird eine Anklage daraus, die vor Gericht verhandelt wird.