Gas-Unglück: Nach Gasleck darf Betrieb in Anlage wieder starten

Fünf Tage hielt ein Leck in einem Gastank Bewohner und Einsatzkräfte in Hadamar in Atem. Nach einer umfassenden Prüfung und technischen Änderungen darf die Anlage nun wieder in Betrieb gehen.

Gut acht Monate nach dem folgenschweren Leck in einem Flüssiggaslager in Hadamar darf die Betreiberfirma die Anlage wieder in Betrieb nehmen. Dafür erhielt das Unternehmen Tyczka grünes Licht vom Regierungspräsidium Gießen (RP). Vorangegangen sei eine eingehende Prüfung durch einen Sachverständigen sowie Prüforganisationen und Behörden, erklärte das RP. Am kommenden Montag (11. November) wolle Tyczka die Anlage mit Flaschenabfüllung wieder in Betrieb nehmen.

Bei dem Störfall gelangten bis zu 174 Tonnen Propangas ins Freie. Wegen der damit einhergehenden Explosionsgefahr wurden Häuser und Wohnungen in einem Sicherheitsradius von 400 Metern um den Tank über Tage evakuiert. In der Nacht, nachdem das Leck festgestellt worden war, war bei einer Explosion und dem Einsturz eines Hauses ein Mann schwer verletzt worden. Nach Polizeiangaben war er entgegen den Anweisungen der Sicherheitskräfte in das Haus zurückgekehrt.

Eingehende Prüfung und technische Maßnahmen 

Im Mittelpunkt der Maßnahmen habe die Frage gestanden, mit welchen technischen Veränderungen an der Anlage eine Wiederholung eines solchen Störfalls künftig ausgeschlossen werden könne. Bei mehreren Ortsterminen sei der havarierte Tank unter anderem von innen begangen worden. Anlagenteile seien demontiert und untersucht worden. Auch mit dem ausführenden Monteur und den Herstellern einzelner Bauteile habe es zahlreiche Besprechungen gegeben. Die Maßnahmen umfassten zudem die Erneuerung oder Reparatur von Regelungstechnik und Gaswarnsensoren sowie technische Prüfungen im Beisein des Sachverständigen.

„Im Ergebnis der Ursachenermittlung hatte der Störfall nichts mit dem regelhaften Betrieb des Umschlag- und Verteillagers zu tun, sondern steht im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an einem Anlagenteil“, bekräftigte das Regierungspräsidium frühere Angaben. Bereits zuvor hatte die Behörde darauf hingewiesen, dass dieses Anlagenteil im Normalbetrieb nicht verwendet werde. 

RP: Alle Schutzbarrieren versagten gleichzeitig bei Störfall 

Zur Verhinderung von Störfällen existieren in technischen Anlagen wie in dem Propangaslager grundsätzlich mehrere Schutzbarrieren. Diese können technischer oder organisatorischer Art sein. „Allgemein gesagt können Störfälle, wie hier der Stoffaustritt, auftreten, wenn nicht nur eine, sondern alle Schutzbarrieren gleichzeitig versagen, was hier der Fall war“, so das RP. 

Laut früheren Angaben war an der Anlage unter anderem ein Kugelhahn undicht und innerlich beschädigt – was jedoch von außen nicht erkennbar war. Kugelhähne sind Absperrventile etwa für Gastanks. Der Defekt habe wiederum die zweite technische Schutzbarriere, eine automatische Schnellschlusseinrichtung, unwirksam gemacht, wie aus dem Gutachten hervorgehe.