Verkehr: Führerschein, Spritpreise und Co.: Was sich 2025 für Autofahrer ändert

Im kommenden Jahr steigen für viele Autofahrer die Preise: Nicht nur Benzin wird vermutlich teurer, auch die Versicherer langen zu. Zudem gibt es ein paar neue Regeln.

Neues Jahr, neue Regeln, Änderungen und Termine für Autofahrer. Im kommenden Jahr erwarten sie vor allem steigende Kosten und eine Handvoll sicherheitsrelevante Themen.

Führerschein-Umtausch für viele Autofahrer

Wie in den vorigen Jahren kommen auf Inhaber älterer Führerscheine wieder Tauschtermine zu. Wer 1971 oder später geboren wurde und noch immer einen „Lappen“, also die rosafarbene oder gar graue Fahrerlaubnis besitzt, muss diesem bis zum 19. Januar 2025 tauschen. Wird man nach dem Stichtag mit dem alten Führerschein erwischt, kostet das im ersten Schritt ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Verpasst man anschließend den Termin bei der Polizei, um den vollzogenen Tausch nachzuweisen, folgt sogar ein Bußgeld. Neue Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen danach, natürlich ohne weitere Fahrprüfung, erneuert werden.

Reisen nach Großbritannien

Wer nach dem 2. April 2025 nach Großbritannien reisen will, braucht eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisende aus der EU. Diese kostet 11,85 Euro und kann digital beantragt werden. Die neue Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales oder Nordirland.

Hauptuntersuchung

Im kommenden Jahr müssen alle Fahrzeuge, die eine orangefarbene Plakette auf dem Nummernschild haben, zur Hauptuntersuchung. 2025 gibt es dann eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist. Bei Überziehen der jeweiligen Frist, die sich aus der Anbringungsrichtung der Plakette ergibt, drohen nach zwei Monaten 15 Euro Bußgeld, bis acht Monate kostet es 25 Euro und wer noch länger wartet, muss mit 60 Euro und einem Punkt rechnen.

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Gasprüfung für Wohnmobile

Camper, deren Wohnmobil oder Wohnwagen mit Gas arbeitet, müssen ab Mitte 2025 regelmäßig zur Prüfung der Anlage. Der neue Paragraf 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass diese Prüfung künftig alle zwei Jahre erfolgen muss. Früher war das Teil der Hauptuntersuchung, läuft künftig aber unabhängig davon. Mögliche Anlaufstellen sind die gängigen Prüfinstitute oder Automobilclubs. Der „ADAC“ gibt Preise zwischen 40 und 80 Euro an, die Dauer liegt dem Club zufolge zwischen 20 und 45 Minuten. Die Strafen für Nichtbeachtung sind mit denen der HU-Fristüberschreitung identisch.

„M+S“-„Verbot“

Ein vollständiges Verbot, wie viele Medien schreiben, ist es nicht. Aber: Wer seit dem 1. Oktober 2024 mit Reifen unterwegs ist, auf denen lediglich das „M+S“-Symbol zu finden ist, muss ganz genau aufs Wetter achten. Denn Ende des Monats endete die Übergangsfrist für Produkte mit „M+S“-Kennung, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden. Diese genügten damals noch der sogenannten „situativen Winterreifenpflicht“, galten also verkehrsrechtlich als Winterreifen. Das änderte sich aber mit der verschärften Winterreifenpflicht, die im Juni 2017 in Kraft trat. Für neue Winterreifen gilt seit 2018 die Auflage, dass auch das 3PMSF-Piktogramm, also das Schneeflockensymbol, zu finden sein muss. 

Winterreifen Test 07.38

Kfz-Versicherungen

Im kommenden Jahr ändern sich die Typenklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Laut Fachpresse sind davon über zwölf Millionen Autofahrer betroffen sind. Etwa 7,1 Millionen müssen mit Mehrkosten rechnen, für 5,1 Millionen wird es etwas günstiger. Im Zuge der Änderungen gibt es auch neue Regionalklassen, was bei einem überwiegenden Teil der Versicherten zu schlechteren Tarifen führten könnte. Was sich an ihrem Wohnort genau ändert, zeigt der „ADAC“ in einer Übersicht.

Spritkosten

Auch an der Zapfsäule könnte es teurer werden, denn am 1. Januar 2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Dadurch steigt der Preis pro Tonne von 45 auf 55 Euro, was sich, sofern die Tankstellen es vollständig aufaddieren, in Mehrkosten von 15,7 Cent bei Benzin und 17,3 Cent bei Diesel niederschlagen könnte.

Tankstellen 09.43

Motorrad-Abgasnorm

Bei den Zweirädern gilt ab dem 1. Januar eine neue Euro-Norm. Am Stichtag können nur noch Neufahrzeuge, die mindestens der 5+-Norm entsprechen, zugelassen werden. Wegen dieser Umstellung ist aktuell ein guter Zeitpunkt, sich bei Händlern nach Tageszulassungen oder gar Altbeständen zu erkundigen, die dringend vor Ende des Jahres vom Hof müssen.