Urteil: Kranke Patientin gestorben – Bewährungsstrafe für Pfleger

Rund zwei Jahre nach dem Tod einer Frau in einem Greifswalder Pflegeheim ist ein Pfleger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dabei hatte sein Handeln laut einer Expertin keine Auswirkung.

Weil er die Liegeposition einer schwer kranken und wenige später verstorbenen Seniorin verändert hat, hat das Landgericht Stralsund einen Pfleger wegen versuchten Totschlags zu anderthalb Jahren Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt. Der Anfang 30-Jährige hatte laut Zeugenaussagen das Kopfteil der Frau mit erkennbarer Atemnot waagerecht gestellt und das Kissen weggenommen. Die Aussagen hatten darauf hingedeutet, dass er das Sterben der Frau beschleunigen wollte. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

Laut einem Gerichtssprecher sagte eine Gutachterin zwar aus, dass das Handeln des Mannes nicht dazu geeignet gewesen sei, das Sterben der Frau zu beschleunigen. Die Kammer habe ihn aber für den Versuch verurteilt, der auch dann strafbar sei, wenn er untauglich ist. Das Gericht stützte sich auf die Aussagen einer Hauptbelastungszeugin. Ihre Aussagen seien durch die einer weiteren bestätigt worden. Der nun verurteilte Familienvater habe die Vorwürfe bestritten.

Opfer war schwer krank

Das Opfer befand sich gesundheitlich laut Gerichtssprecher im fraglichen Zeitraum in einem schlechten Zustand. Die Frau sei schwer krebskrank gewesen, zuletzt habe sich ihr Zustand sehr verschlechtert. Sie habe starke Schmerzmedikamente etwa das Opioid Fentanyl erhalten. Die dem Mann vorgeworfene Tat ereignete sich laut Anklage Mitte Oktober 2022 in einem Greifswalder Pflegeheim. Die Frau starb in der Folgenacht. Der Mann soll nach der Entscheidung des Gerichts auch 1.000 Euro an ein Greifswalder Kinderhospiz zahlen.

Ursprünglich war der Mann vor dem Amtsgericht Greifswald wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Nach belastenden Aussagen in der Hauptverhandlung, die auf ein schweres Delikt hinwiesen, war das Verfahren an das Landgericht verwiesen worden.