Flucht endete im Hühnerstall: Jugend- und Freiheitsstrafen für Geldautomatensprenger

Die Flucht dreier Geldautomatensprenger wäre fast geglückt, doch dann bekamen sie es mit einem Zeugen zu tun, der zu fast allem entschlossen war. Nun müssen sie in Gefängnis.

Ein Trio von Geldautomatensprengern ist vom Hanauer Landgericht zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und sechs Jahren verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Bandendiebstahls.

Die Tatorte lagen in Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis/Hessen) und in Bad Oeynhausen (Kreis Minden-Lübbecke/Nordrhein-Westfalen). Die zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden – zwei Männer im Alter von 19 und 20 Jahren – bekamen Jugendstrafen von fünf Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten. Ein 25-Jähriger, der lediglich an einer Tat beteiligt gewesen war, erhielt nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. 

Zunächst ohne Beute

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Trio zu der seit mehreren Jahren agierenden und aus den Niederlanden stammenden Geldautomatensprenger-Szene gehört, die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Bereich der Organisierten Kriminalität zugeordnet wird. Die beiden jungen Angeklagten hatten gestanden, am 25. Oktober 2023 versucht zu haben, in einem Einkaufszentrum in Bad Oeynhausen einen Geldautomaten mit mehreren Sprengsätzen in die Luft gesprengt zu haben. Doch die Geldkassetten hielten der Wucht der Detonationen stand, die Täter flüchteten.

Einen Monat später hatten alle drei in Hasselroth den Geldautomaten einer Sparkasse mit drei Sprengladungen in die Luft gejagt und zunächst 62.000 Euro erbeutet. Doch wenig später wurden sie von der Polizei im bayerischen Schöllkrippen (Landkreis Aschaffenburg) in einem Hühnerstall verhaftet. Die Beute wurde sichergestellt.

 Zeuge schoss auf Fluchtfahrzeug

Erst während des Prozesses war bekanntgeworden, dass ein 73-jähriger Nachbar, der durch die erste von drei Explosionen in der Nacht aufgewacht war, nach der Tat kurzerhand zu seinem Jagdgewehr gegriffen und aus dem Fenster auf das Fluchtfahrzeug geschossen hatte. Dabei traf er auch die Hydraulikleitung des Autos, was die Spurensuche der Polizei erleichtert hatte. Er habe auf die Reifen gezielt, nicht auf die Menschen, sagte der Jäger bei vor Gericht. 

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete es als strafverschärfend, dass die drei Sprengladungen mitten im Ort gezündet worden seien und dabei Menschen gefährdet hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nächster Geldautomatensprenger-Prozess beginnt am Freitag in Hanau

Bereits am kommenden Freitag (8.11., 9.00 Uhr) beginnt vor dem Hanauer Landgericht ein weiterer Prozess um eine Geldautomatensprengung. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft einem anderen Trio im Alter zwischen 23 und 33 Jahren vor, im Januar dieses Jahres in Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) einen Geldautomaten gesprengt und 105.000 Euro erbeutet zu haben. Dabei entstand ein Sachschaden von 600.000 Euro. Auch diese Angeklagten haben die niederländische Staatsbürgerschaft. 

Zeuge verfolgt und rammt Fluchtauto

Die Männer konnten festgenommen werden, weil den Angaben zufolge ein Zeuge das Fluchtauto verfolgt und mit seinem Wagen mehrfach gerammt haben soll. Schließlich blieb das beschädigte Auto der mutmaßlichen Täter liegen. Der Prozess ist zunächst auf sieben Verhandlungstage anberaumt.