Einige Schüler treiben es mit dem Schwänzen so weit, dass sogar teure Ordnungsgelder drohen. In Brandenburg gibt es Tausende Kinder, die regelmäßig der Schule fernbleiben.
Die Zahl notorischer Schulschwänzer ist in Brandenburg zuletzt gestiegen. Für das zurückliegende Schuljahr 2023/2024 verzeichnet das Potsdamer Bildungsministerium bei knapp 9.300 Schülern „eine Form von Schulabsenz“. Im Schuljahr davor waren es lediglich rund 7.800 Fälle. Vor der Pandemie – im Schuljahr 2018/2019 – waren es weniger als 6.500 notorische Schwänzer.
Unterschiedliche Ausprägung bei Schwänzern
Die Ausprägung des Schulschwänzens ohne entsprechende Entschuldigung sei jedoch recht unterschiedlich, machte eine Sprecherin des Ministeriums klar. Man unterscheide Schulverdrossene, mit mehr als zwei unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten, Regelschwänzer, mit mehr als fünf Tagen, und Intensivschwänzer, mit mehr als 20 unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten. Bei rund 1.700 Intensivschwänzern mache dieser Teil nicht einmal ein Prozent der gesamten Schülerschaft in Brandenburg aus. Regelschwänzer und Schulverdrossene stellten mit rund 7500 Fällen etwa drei Prozent aller Schüler in Brandenburg.
Im vergangenen Schuljahr seien an 153 Schulen mit Schulverweigerern Bußgeldverfahren eingeleitet worden, erläuterte die Sprecherin. Entsprechende Verfahren können zu einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro führen. Die Kreise sind für die Verfahren zuständig.
Bußgeldverfahren erst am Ende langwieriger Versuche
Sollten Kinder durch häufiges Schwänzen auffallen, suchen Schule, Schulamt und Jugendhilfe zunächst das Gespräch mit ihnen und ihren Eltern, „um sowohl Lösungswege zu finden als auch Konsequenzen des Verstoßes gegen die Schulpflicht zu erläutern“, führte die Sprecherin des Bildungsministeriums aus. Die Schule prüft, welche pädagogische Maßnahmen sie gegebenenfalls anwendet. Dazu zählen die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern, um die individuellen Gründe für schulverweigerndes Verhalten zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.
Erst in letzter Konsequenz kann für gewöhnlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. „Das zuständige Jugendamt wird bei langandauernden und wiederkehrenden Schulpflichtverletzungen hinzugezogen“, ergänzte die Sprecherin.