Während der Pandemie soll sich eine Gruppe bewaffnet haben, um sich staatlichen Corona-Maßnahmen zu widersetzen. Der Prozess verlief nicht störungsfrei. Wird das beim Urteil anders?
Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe zur Abwehr von Corona-Maßnahmen ist heute (9.30 Uhr) ein Urteil möglich. Neben der Gründung einer kriminellen Vereinigung und einer bewaffneten Gruppe werden den Angeklagten vor dem Landgericht Koblenz auch Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Die drei Angeklagten hätten sich spätestens im Februar 2021 zu einer Gruppe namens „Paladin“ zusammengeschlossen, um sich gegen staatliche Maßnahmen während der Corona-Pandemie zur Wehr zu setzen, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt. Es habe auch paramilitärische Übungen mit selbst hergestellten Waffen gegeben.
Einer der Angeklagten, der von der Staatsanwaltschaft als Rädelsführer der Gruppe gesehen wird, hatte mit seinem Verhalten zu Beginn des Prozesses immer wieder Unterbrechungen ausgelöst. In einem minutenlangen Monolog protestierte er etwa gegen das Vorgehen und äußerte Verschwörungsphrasen. Er wurde dann vom Verhandlungstag ausgeschlossen.