Kreuzchen-Setzen zuhause am Tisch – die Briefwahlquote hat auch in Hessen stark zugenommen. Doch die bequeme Art der politischen Beteiligung hat nicht nur Vorteile, wie eine Untersuchung ergibt.
Die Briefwahl hat sich auch in Hessen laut einer Studie vom Ausnahmefall zum Normalfall neben dem Gang ins Wahllokal entwickelt. Dabei gerät das vorfristige Setzen von Kreuzchen zu Hause und ohne Beobachtung der Öffentlichkeit immer stärker in den Fokus von Verschwörungserzählungen von Populisten, wie die Untersuchung der Gießener Politikwissenschaftlerin Dorothée de Nève ergab. Die in Wiesbaden vorgestellte Analyse „Briefwahl in Hessen“ wurde für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst. Sie beleuchtet die Vor- und Nachteile dieser Wahlform, für die seit 2008 keine Erklärung besonderer Gründe wie etwa Krankheit oder Geschäftsreise mehr nötig ist.
Demnach stieg der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler in Hessen während der Coronapandemie stark und blieb auch danach hoch. So erreichte diese Quote bei der Bundestagswahl 2021 im Bundesland 51,1 Prozent. Mehr als die Hälfte der gültigen Zweitstimmen wurden also per Briefwahl abgegeben. Bei der hessischen Landtagswahl 2023 nach dem Abflauen von Corona erreichte dieser Anteil immerhin noch 36,9 Prozent.
Verpassen Briefwähler Teil des Wahlkampfes?
Die Politologieprofessorin de Nève erklärte, dass Briefwähler Untersuchungen zufolge dazu neigten, ihre Wahlscheine sogleich nach Erhalt auszufüllen. Damit verzichteten sie aber bei ihrer Wahlentscheidung womöglich auf die Berücksichtigung politischer Entwicklungen erst kurz vor der traditionellen Abstimmung.
Der Versand der Wahlunterlagen ist laut der Wissenschaftlerin fehleranfällig – Studien zeigten, „dass etwa jeder fünfte Wahlbrief verspätet eingeht und folglich zurückgewiesen wird“. Die beiliegenden Informationen seien „sprachlich schwer verständlich sowie grafisch unzureichend gestaltet“.
Bremst Briefwahl sinkende Wahlbeteiligung?
Was sind die Vorteile der Briefwahl abgesehen von ihrem bequemen Zugang? Laut de Nève bleibt in Hessen offen, ob die generelle Wahlbeteiligung ohne die Aufhebungspflicht der Briefwahlbegründung 2008 „in den vergangenen Jahren möglicherweise noch stärker als ohnehin gesunken wäre“.