1977 wird Generalbundesanwalt Siegfried Buback von der RAF getötet. Es folgen Prozesse und Urteile. Aber auch viele ungeklärte Fragen.
Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, hat in Celle über seine persönlichen Erfahrungen aus dem Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker berichtet. „Nach meinem Plädoyer gab es Beifall von Zuhörern, der aber vom Vorsitzenden rasch unterbunden wurde“, sagte Buback laut Redemanuskript im Celler Oberlandesgericht.
Bis heute ist unklar, wer am 7. April 1977 Bubacks Vater und zwei Begleiter auf der Fahrt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe tötet. Zu Beginn der 1980er-Jahre wurden Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, ihre Täterschaft Jahrzehnte später aber durch neue Veröffentlichungen infrage gestellt.
Die Richter gingen auch von einer Mittäterschaft von Günter Sonnenberg aus. Die frühere Terroristin Verena Becker wurde im Jahr 2012 wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt. 2018 erließ das OLG Stuttgart der damals 65-Jährigen ihre Reststrafe von 430 Tagen. Appelle an Becker, über das Attentat auszusagen, damit die Morde aufgeklärt werden könnten, verhallten bisher.
Trotz der enormen Strapazen, vieler Widrigkeiten, der Attacken und Einschüchterungsversuchen, bereuten er und seine Frau es nicht, Nebenkläger beim Stuttgarter Prozess gewesen zu sein, sagte Buback. 2019 erschien ihr gemeinsames Buch „Der General muss weg“.